110 - Pflegebegutachtung Teil 8
Shownotes
Pflegebegutachtung Teil 8: Das Ergebnis der Begutachtung verstehen
In dieser Folge von Mein Pflege-Café dreht sich alles um das Ergebnis der Pflegebegutachtung – also um den Moment, in dem klar wird, welcher Pflegegrad vergeben wird, ob die Pflege ausreichend sichergestellt ist und welche Ursachen zur Pflegebedürftigkeit geführt haben. Wir erklären, wie sich der Pflegegrad aus der Modulgewichtung ergibt, warum der Pflegeaufwand der Pflegeperson im Gutachten eine Rolle spielt und was es bedeutet, wenn die Pflege als „nicht sichergestellt“ bewertet wird. Außerdem beleuchten wir, welche medizinischen und sozialen Ursachen der Pflegebedürftigkeit dokumentiert werden und wie du das Ergebnis des Gutachtens fachlich richtig einordnen und in der Praxis nutzen kannst. Unser Tipp: Nimm dir Zeit, das Gutachten genau zu lesen. Wenn das Ergebnis nicht mit dem tatsächlichen Pflegebedarf übereinstimmt, kann sich ein gut begründeter Widerspruch lohnen.
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00:00:00: Hallo und herzlich willkommen. Schön, dass ihr wieder zugeschaltet habt.
00:00:07: Willkommen zurück zu unserer Serie "Flegebegutachtung". Wir haben ja sechs Module erklärt und
00:00:14: jetzt muss es sozusagen endlich zum Schluss kommen, oder? Mit der Vorgeschichte. Ihr wisst
00:00:19: Bescheid. Guckt euch die ganzen Episoden 1 bis 7 an. "Pluspflege", "Sachverständige" und "Flegegutachter".
00:00:24: Wir runden das Ganze heute ab mit dem Ergebnis der Begutachtung, weil am Ende das Ganze soll
00:00:31: ja ein Pflegegrad stehen. Genau, und ein Pflegegrad stellt man fest mit Punkte, mit gewichteten
00:00:36: Punkten. Mit gewichteten Punkten. Und viele von euch werden sich fragen, was ist denn eigentlich
00:00:42: das mit diesem gewichteten? Das ist ganz einfach. Es gibt 100 Prozent. Genau. Und es gibt auch 100
00:00:51: Punkte. Aber diese 100 Punkte sind eben nicht das Ergebnis der Begutachtung, sondern es gibt eine
00:00:56: Tabelle, wer es nachlesen möchte. Wir verlinken euch das die Begutachtungsrichtlinie. Seite 95 ist
00:01:04: diese Umrechnungstabelle. Also die mathematische Formel werden wir hier nicht auseinandernehmen,
00:01:09: sondern einfach nur dieses Tabelle, mit dem, wenn man diese Punkte erreicht, welche Gewichtung hat
00:01:14: das dann. Und jedes Modul, Modul 1 zum Beispiel, hat 10 Prozent Gewichtung, Modul 2 oder 3, 15 Prozent,
00:01:23: Modul 4 40 Prozent, Modul 5 20 Prozent und Modul 6 15 Prozent. Wir hatten das schon eingangs gesagt,
00:01:30: in der ersten Folge, dass eben die Module schwer gewichtet sind oder auch nicht. Modul 4 zum
00:01:37: Beispiel, das Hauptgewicht mit 40 Prozent, weil eben da auch die Körperpflege, Ernährung und
00:01:42: Ausschaltung enthalten ist. Und je nachdem, welche Punkt zahlen man dann jetzt beispielhaft 30 Punkte
00:01:49: und 30 Punkte würde umgerechnet dann eben Pflegegrad 2 sein. Ich würde zu den gewichteten Punkten
00:01:55: noch eine kleine Ergänzung geben. Also warum gewichtete Punkte? Weil in den einzelnen Modulen
00:02:01: könnt ihr teilweise mehr Punkte erreichen, aber die gewichteten Punkte orientieren sich dann an
00:02:06: dieser Bewertungssystematik, was Jens gerade erklärt hat mit den Prozenten. Also sprich,
00:02:12: beim Modul 1 könnte man 15 Punkte erreichen, aber man kriegt maximal zehn gewichtete Punkte.
00:02:18: Deswegen nicht irritieren lassen von der Punktwertung, sondern immer gucken, was als Gesamtpunkte
00:02:24: unter dem jeweiligen Modul ist und dann zum Schluss dann ein Gesamtergebnis. Genau. Wir hatten
00:02:30: das auch schon ein paar Mal erklärt, wenn es um Widerspruch zum Beispiel geht um einzelne Module,
00:02:35: nehmen wir mal das Beispiel dieses Schwergewicht mit der Körperpflege Ernährung und Ausscheidung
00:02:41: Modul 4, also wo es dann um Duschen und solche Sachen geht, Körperpflege. Wenn ihr dort im
00:02:48: Ergebnis 40 gewichtete Punkte zu stehen habt und ihr seid der Meinung, warum auch immer irgendetwas
00:02:54: stimmt ja nicht und ihr rückt alle noch verfügbaren Kreuze ganz weit nach rechts, wird es dann vielleicht
00:03:00: mehr Punkte geben in diesem Modul, aber umgerechnet keine höhere Gewichtung. Deswegen wird es dann
00:03:06: im Ergebnis auch keine Änderung des Pflegegrades geben, weil eben die Maximalgewichtung eines
00:03:11: Moduls ist begrenzt auf diese Höhe. Höher geht es nicht. Ja und wenn man das dann irgendwie in
00:03:18: der Tabelle selber zusammenaddiert, macht das bitte nicht, weil nicht jedes Item hat die
00:03:23: gleiche Gewichtung an der Punktwertung. Also da steckt wirklich eine Special Mathematikformel
00:03:28: dahinter, die Mathesgenie Stacor, also wenn ihr das machen wollt, bitte. Aber für den normalsterblichen
00:03:34: gibt es da entsprechend Tabellen, die das dann automatisch berechnen. Genau, wir haben also
00:03:39: sechs Module von diesen sechs Modulen, weil zwei oder drei, je nachdem was eine höhere
00:03:44: Punktzahl hat, ins Ergebnis einfließt und am Ende steht dann also ein Pflegegrad bei einer, also
00:03:51: auf einer Skala von 1 bis 100 ist das verschiedenst unterteilt und ihr wisst alle oder die meisten von
00:03:58: euch zumindest, Pflegegrad 1 gibt es zum Beispiel kein Pflegegeld, sondern es geht erst ab Pflegegrad
00:04:02: 2 los und dann ist das eben in verschiedenen Staffelungen bis Pflegegrad 5 gestaffelt und
00:04:09: wir können das gar nicht oft genug sagen, es gibt keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade,
00:04:13: fünf Stück mittlerweile und je nachdem welche Inhalte in dem Modul halt anerkannt werden,
00:04:20: hat das Auswirkungen auf den Pflegegrad, wenn das maximal Gewicht eines Moduls erreicht ist.
00:04:28: Geht es nicht höher in diesem Modul? Es ist schwer zu verstehen. Es ist schwer auch zu erklären,
00:04:33: finde ich, aber wie gesagt, es gibt dafür Tabellen, die das dann für euch berechnen, nutzt diese und
00:04:40: versucht es nicht irgendwie eigenständig zusammenzuaddieren. Jetzt haben wir das Ergebnis,
00:04:44: jetzt besteht sozusagen ein Pflegegrad und wir hatten es ja in den ersten Folgen auch gesagt,
00:04:49: bei privater Pflege gibt es ja auch eine private Pflegeperson, sprich wenn ich meine Mutter
00:04:55: pflege, bin ich die private Pflegeperson und dann gebe ich in der Begutachtung an,
00:04:59: wie viele Stunden ich pflege, meist heißt es 24 Stunden. Ich pflege 24 Stunden. Also da geht es
00:05:07: auch darum, ich bin berufstätig, ich bin vollzeit berufstätig, da kann ich nicht 24 Stunden die
00:05:13: Pflege meiner Mutter übernehmen, also das auch entsprechend berücksichtigen und ich schlafe
00:05:18: ja auch 6 bis 8 Stunden am Tag, in der ich keine Pflege leiste. Also auch das kann dann nicht
00:05:23: aufgeführt werden und dann wird die angegebene Zahl, die die Pflegeperson angegeben hat,
00:05:28: hinterher vom Gutachter dann bestätigt, passt die angegebene Zahl ja oder nein. Weil da steckt
00:05:35: wiederum der Gedanke der Rentenversicherungspflicht dahinter und da bestimmte Konstellation,
00:05:44: wir auch nochmal eine separate Folge machen, aber hier mal kurz erklärt, wenn man an zwei Tagen
00:05:49: mindestens zehn Stunden pflegt, nicht mehr als 30 Stunden arbeitet und noch keine Altersrente bekommt,
00:05:55: kriegt man Rentenversicherungspunkte und nimmt das auch bitte in Anspruch, das ist nicht wenig,
00:06:00: was man dann später zur Regel Altersrente hinzugerechnet bekommt. Genau, das hat es eben mit
00:06:07: diesen mindestens zehn Stunden an zwei Tagen auf sich, was eben dort mit abgefragt wird, sind mehrere
00:06:13: Leute an der Pflege beteiligt, werden eben die Gesamtanzahl der Stunden und Tage auf die
00:06:20: einzelne Pflegeperson verteilt, wobei diese sich im Gespräch mit den Gutachterinnen vor Ort
00:06:25: irgendwie einigen sollen. Gibt es, also die Gutachter dokumentieren man eigentlich sich selber,
00:06:29: gibt es keine Einigung, wird es auf alle gleichermaßen verteilt. Deswegen wenn ich jetzt zu viert
00:06:34: oder zu dritt jemanden pflege, dann ist ja meistens eine Person dabei, die den Hauptteil übernimmt,
00:06:39: dann sollte die auch den Großteil der Stunden angerechnet kriegen, weil es eben letztendlich am
00:06:45: Ende, wenn man mindestens arbeiten geht, aber maximal 30 Stunden hat das Auswirkungen auf die
00:06:53: Rentenzahlung, also die Punktung oder die Rentenpunkte, die man dann angerechnet kriegt.
00:07:00: Ja und das ist ja je höher der Pflegegrad, desto mehr Rentenpunkte und das ist jetzt keine
00:07:06: fiktive Geschichte, die Pflegekasse zahlt jeden Monat die entsprechenden Rentenpunkte in Summe an
00:07:12: den Rentenversicherungsträger und es ist ja leider so, überwiegend sind es nach wie vor Frauen,
00:07:18: die die Pflege übernehmen, die dann auf Teilzeit runtergehen, weil sie es anders nicht stemmen können
00:07:23: und früher war das so keine Rentenpunkte, also war man dann später im Alter gelackt meiert,
00:07:30: um es mal gelingend zu sagen und jetzt heißt es so, naja okay, wenn ich dann meine Stunden
00:07:35: reduzieren muss, dann belohnt der Gesetzgeber mich dann entsprechend mit Rentenpunkten,
00:07:40: sodass ich dann Ausgleich habe. Ja gleich vorne weg, keine Diskussion über die Höhe und so weiter,
00:07:45: sind wir nicht für zuständig, haben wir nichts mit zu tun, bringt unter unseren Folgen und Kanäle
00:07:50: überhaupt nichts, wir können ja nichts ändern. Wie sagen euch nur, welche Ansprüche bestehen?
00:07:55: Hier ist noch zu erwähnen bei der ganzen Abfrage, guckt der oder die Gutachterin auch,
00:08:01: ob die Pflege sichergestellt ist. Es gibt Konstellationen, da gibt es keine private Pflegepersonen,
00:08:07: es soll aber auch kein Pflegedienst in den Einsatz kommen, da frage ich mich natürlich auch wozu
00:08:11: dann der Pflegegrad oder die Pflegeperson ist selber betagt oder komplett überfordert oder die
00:08:19: baulichen Gegemheiten zu Hause passen nicht, es gibt diverse Gründe, wo die Pflege nicht sicher
00:08:24: gestellt ist, wenn der oder die Gutachterin das ankreuzt, ist die Pflegekasse da auch verpflichtet,
00:08:29: dem nachzugehen und zu gucken in welcher Weise die Leistung dann auch entsprechend beschieden
00:08:35: werden soll. Ja und wenn eben straf tätliche Zustände vorliegen, dann müssen die Gutachterin
00:08:42: sogar selber tätig werden in dem Fall und eben Kontakt aufnehmen mit den entsprechenden
00:08:48: Stellen und Behörden. Ich habe es selber ein einziges Mal erlebt, aber das war also kein so gravierender
00:08:56: Fall, aber es gibt ja auch so Fälle von Kindesmisshandlung und so was, was ja eben auch in der
00:09:02: häuslichen Pflege vorkommen kann oder auch Misshandlung von älteren und wenn eben solche Fälle
00:09:09: ja auffallen, dann sollen sie das nicht ins Gutachten schreiben, aber müssen sich trotzdem darum kümmern.
00:09:16: Genau und heute noch als letzten Punkt, was ist die Ursache der Pflegebedürftigkeit? Das wird
00:09:25: auch immer abgefragt. Das ist für Sie oder für euch als Betroffener vielleicht nicht so interessant,
00:09:30: aber für die Kostenträger schon. Wenn es im Rahmen eines Unfalls passiert ist,
00:09:34: ist der Unfallversicherungsträger zuständig. Es gibt auch diverse Versorgungsleiten, also klar,
00:09:41: die Kriegsverletzten aus dem zweiten Weltkrieg nehmen zunehmend ab, weil sie halt versterben,
00:09:50: aber wir haben ja leider nach wie vor aktuelle Kriege, wo dann Versorgungsleiten entstehen
00:09:55: können und da gibt es einen anderen Kostenträger, deswegen wird das dann auch entsprechend abgefragt.
00:09:59: Ja, damit haben wir das ganze erst einmal rund. Einigen dürfte jetzt, wenn sie schon etwas im
00:10:09: Thema drinstehen, aufgefallen sein, dass wir immer noch nicht über die hauswirtschaftliche
00:10:13: Versorgung gesprochen haben und immer noch nicht darüber gesprochen haben, wie denn
00:10:18: derjenige seinen Alltag außerhalb des Hauses bestreitet, zum Beispiel auch wenn es um zur
00:10:24: Arbeit geht und so. Es sind keine punktrelevanten Aspekte, nichtsdestotrotz sind das sehr,
00:10:34: sehr wichtige Aspekte, deswegen werden wir dazu einen extra Volk aufnehmen. Ja,
00:10:37: es sind ein paar Punkte, die wir in unserer letzten Folge dann zu unserer Reihe Pflegebeutachtung
00:10:44: uns vornehmen werden. Noch mal genau unter die Lupe nehmen. Das war erst mal das entscheidende
00:10:54: zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den Richtlinien. Richtlinien verlinken wir euch,
00:10:59: könnt ihr nachlesen. Ansonsten hört gerne unseren Podcast auch rein, bei Spotify und
00:11:05: Apple Podcast diese und wie sie alle heißen. Und ansonsten freuen wir uns, wenn es euch allen
00:11:10: gut geht und wir euch in der nächsten Folge begrüßen dürfen. In diesem Sinne, bleibt
00:11:16: schön gesund und vor allen Dingen sarkastisch. Tschüss und kurz euer FediBus. Tschüss.
00:11:21: [Musik]
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