70€ wenn der Bescheid zu spät kommt!
Im heutigen Pflege-Café sprechen wir über eine brisante Entscheidung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS): Viele Pflegekassen zahlen die 70 € Strafpauschale nach § 18 SGB XI erst nach Erlass des Bescheids – und genau das ist rechtswidrig. Denn klar ist: Sobald die Begutachtungsfrist überschritten ist, muss jede begonnene Woche mit 70 € entschädigt werden – sofort, nicht gesammelt am Ende.
Wir erklären, warum das BAS die Kassen dafür gerügt hat, welche Rechte Antragsteller haben und wie man die Zahlung einfordern kann. Zwei Meinungen, ein Gesetzestext – und viel Klartext über Fristen, Versäumnisse und Verantwortung.
Hintergrund: Erklärung zu § 18c...