Pflegerelevante Fremdbefunde im Begutachtungsverfahren
Shownotes
Pflegerelevante Fremdbefunde in der Pflegebegutachtung – was zählt wirklich?
In dieser Episode beantworten wir die beiden häufigsten Fragen zum Thema Fremdbefunde in der Pflegebegutachtung:
Was sind das eigentlich für Unterlagen? Und wie alt dürfen sie sein, um noch berücksichtigt zu werden?
Wir klären praxisnah und verständlich: 📄 Welche Dokumente (z. B. ärztliche Berichte, Reha-Entlassbriefe, Therapiepläne) wirklich relevant sind
- Wo die Grenze zwischen medizinisch interessant und pflegerelevant liegt
- Wie alt Befunde sein dürfen – und was Gutachter:innen in der Praxis tatsächlich nutzen
- Warum manche Befunde nicht anerkannt werden und worauf man achten sollte
Diese Folge richtet sich an pflegende Angehörige, Fachkräfte und Berater:innen – für mehr Sicherheit im Begutachtungsprozess.
Die Quelle hierzu findet sich in den Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit unter Punkt F 1.1 Pflegerelevante Fremdbefunde.
Willkommen in unserem Pflege-Café PODCAST – dem Ort, an dem wir gemeinsam in die faszinierende Welt der Pflegeversicherung eintauchen und durch die Weiten des Pflege-Dschungels reisen! 🌿🏡🌟
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Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo und herzlich willkommen. Schön, dass ihr zugeschaltet habt.
00:00:05: Herzlich willkommen bei eurem Pflege-Café-Podcast. Heute "Springpoint".
00:00:12: Special Fragen. Wir haben ja eine Serie an Folgen aufgenommen zur Begutachtung,
00:00:18: zur Md-Begutachtung, wie das Ganze erfolgt und haben das im Detail erklärt.
00:00:22: Vielen Dank für eure Fragen. Und apropos Fragen, es wurde halt sehr oft die Frage gestellt,
00:00:28: welche Unterlagen zur Unterstützung zur Verfügung gestellt werden sollten,
00:00:33: wie alt die sein sollen und so weiter und so fort. Und das wollten wir euch heute in Kürze noch mal erklären.
00:00:39: Genau. Es geht also nochmal Thema Pflegebegutachtung, Feststellung eines Pflegegrades. Und da haben
00:00:45: wir in diesen ganzen Folgen, hört es euch an, 1 bis 9 plus 2 Sonderfolgen. Geht es darum,
00:00:51: dass wir immer wieder gesagt haben, es müssen Unterlagen oder sollten Unterlagen vorgelegt
00:00:56: werden, medizinische Unterlagen und solche Sachen. Und dann gab es ganz viele Fragen von euch. Welche
00:01:00: Unterlagen, wie alt dürfen die sein, wo hole ich die her und so weiter. Und da haben wir uns gedacht,
00:01:04: wir müssen heute nochmal explizit kurz darüber sprechen, welche Unterlagen.
00:01:08: Vielleicht mal zum Ausholen. Also die Kranken- oder Pflegekassen haben sehr, sehr geringe
00:01:13: Informationen. Trotzdem, sie das Ganze verweiten. Es ist aufgrund von Datenschutz,
00:01:19: dass die Kranken, also Krankenkassen noch weniger sehen als die Pflegekassen. Deswegen müssen die
00:01:25: mit Informationen gefüttert werden. Sprich mit medizinischen Unterlagen. Wenn man bei der
00:01:30: Pflegekasse einen Antrag stellt, ist nur dieser Antrag der Aussage gibt, was für ein Hilfebedarf
00:01:35: sein könnte. Und im Antrag stehen nur Stammdaten. Deswegen ist es hilfreich, medizinische Unterlagen
00:01:41: zur Verfügung zu stellen. Am besten gleich mit dem Antrag an die Pflegekasse schicken und
00:01:47: danach Möglichkeit, wenn es die erste Begutachtung ist, maximal drei Jahre alte medizinische Unterlagen,
00:01:53: wenn vorher schon eine Begutachtung erfolgt ist, die Unterlagen, die nach der Begutachtung dazu
00:01:58: gekommen sind. Genau, das ist entscheidend. Wenn ihr schon einen Pflegegrad habt, dann sind die
00:02:05: Unterlagen, die danach, also ab der Gradfeststellung vorhanden sind, dass diese Unterlagen eben dann
00:02:12: mit eingereicht werden und zur Verfügung stehen. Weil es geht ja bei einem Hörstufungsantrag,
00:02:16: wenn dann um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Und diese Verschlechterung des
00:02:21: Gesundheitszustandes sollte eben aus diesen Unterlagen, egal ob das Arztberichte sind,
00:02:25: Therapieberichte usw., sollte das daraus hervorgehen. Das war auch eine Frage, ob es zwingend
00:02:31: medizinische Unterlagen sein müssen. Nein, es können halt auch Berichte von Therapeuten sein.
00:02:36: Gerade bei Physiotherapeuten oder auch bei Logopäden kann man einen Superverlauf irgendwie darstellen,
00:02:43: wie war es am Anfang der Therapie, wie sind die Therapieerfolge zu werden. Da kann man auch eine
00:02:49: Verbesserung als auch eine Verschlechterung darstellen. Und ganz, ganz hilfreich sind Entlassungsbriefe
00:02:56: aus Rehabilitationszentren. Also sprich, langer Krankenhausaufenthalt, danach gleich im Anschluss
00:03:02: eine stationäre Reha. Und die Rehas sind verpflichtet, ein Aufnahmestatus plus ein Entlassungsstatus
00:03:09: abzubilden. Und die benutzen halt auch Assessment-Instrumente, wie zum Beispiel den Bartelindex,
00:03:15: wo raus dann auch ein Hilfebedarf ableidbar ist. Also wichtig ist die Unterlagen relativ neu,
00:03:22: maximal drei Jahre alt und sie müssen eine Aussage über den personellen Hilfebedarf geben. Also
00:03:29: ein Laborbefund, der 15 Seiten lang ist, gibt leider keine Aussage, gibt leider keine direkte
00:03:36: Aussage über einen personellen Hilfebedarf. Deswegen überall, wo rauslesbar ist, wie eine
00:03:43: personelle Hilfe stattfindet. Das ist hilfreich für die Begutachtung. Genau. Oder auch es gibt
00:03:48: ja Gutachten für die Rentenversicherung. Es gibt Gutachten für Sozialhilfeträger und so. Also
00:03:53: alles, was ihr an Unterlagen habt, die aktuell sind eben in diesem Fall, reicht sie mit ein. Es
00:03:59: bringt nichts als Beispiel, wenn ich noch kein Pflegegrad habe und ich nehme Unterlagen,
00:04:04: die vor fünf Jahren erstellt wurden.
00:04:07: und reicht jetzt mit ein. Also nach fünf Jahren Antrag zu stellen auf dem Pflegegrad mit Unterlagen, die fünf Jahre alt sind,
00:04:13: fragt sich jeder, warum? Dann wäre die Frage, hat derjenige es nicht gewusst, gibt es natürlich auch, aber es ist
00:04:19: zu alt. Wenn ich schon Pflegegrad habe
00:04:23: und ich mache einen Hörstufungsantrag und reiche dann zum Hörstufungsantrag fünf Jahre alte Unterlagen ein, bringt das auch nichts.
00:04:31: Es müssen bei einem Hörstufungsantrag Unterlagen sein, die von dem letzten Bescheid, von der letzten
00:04:38: Feststellungsbescheid des Pflegegrades bis zum Hörstufungsantrag hinzugekommen sind. Dann wird öfter auch gefragt, ich habe eine
00:04:45: Schwerbehinderung im Grad 90 mit Kennzeichen ABCDEF.
00:04:49: Jetzt mal überzogen. Die Schwerbehinderung ist sehr gekoppelt an die Erkrankungen,
00:04:55: ohne dass dabei sozusagen die Fähigkeitsstörung bewertet wird.
00:05:01: Die Pflegebedürftigkeit ist gekoppelt an die personelle Pflege. Sprich, wenn man schwerbehindert ist, muss das nicht zwingend zu einer
00:05:08: Pflegebedürftigkeit führen. Das ist auch nochmal so ein Irrglauben.
00:05:11: Ja, darüber machen wir aber noch eine ureigen Folge, weil das Thema sehr häufig wieder vorkommt, gerade jetzt auch in unseren
00:05:18: Begutachtungsfolgen. Ich habe immer wieder den Grad der Schwerbeschädigung oder GDB 50 oder 80, 90, 100 und Buchstabe.
00:05:27: Und trotzdem kriege ich kein Pflegegrad. Das eine hat tatsächlich mit dem anderen nichts zu tun.
00:05:32: Wenn gleich es sich schon beeinflussen kann, aber es hat nichts miteinander zu tun.
00:05:36: Jemand, der 100 Prozent Schwerbeschädigung hat oder ein Grad der Behinderung von 100.
00:05:40: Wir reden ja nicht mal von Prozenten, Gott des Willen. Grad der Behinderung von 100 kriegt nicht automatisch einen Pflegegrad.
00:05:47: Wir hatten es in den Folgen auch erklärt. Dazu haben wir auch eine extra Folge, das sogenannte Tagebuch in bestimmten Konstellationen,
00:05:54: wie bei kognitiven Einschränkungen. Hilft es auch, ein Tagebuch zu führen, und zwar nicht über Tage, Wochen, sondern über einen kurzen Zeitraum,
00:06:02: wo man dann die kognitiven Defizite dann entsprechend beschreiben kann, ohne den Betroffenen vorführen zu müssen.
00:06:09: Genau. Also aktuelle Unterlagen, medizinische Unterlagen, Therapieberichte aus Reha-Einrichtungen.
00:06:18: Gutachten anderer sozialmedizinische Einrichtungen, das sind so Unterlagen, die man mit einreichen kann.
00:06:24: Auch Berichte vom Hausarzt, Bescheinigungen vom Hausarzt, solche Sachen.
00:06:29: Aber es bringt jetzt nichts, wenn ich meinen Nachbarn darum bitte, schreibt mir mal auf, das wird nicht als Bericht gewertet.
00:06:37: Was auch vielleicht als ZIP die Ärzte können auf den Knopf drücken und dann die ganzen Diagnose als Aufstellung sozusagen ausdrucken,
00:06:47: das ist auch immer hilfreich.
00:06:48: Der Medikamentenplan der Aktuelle sollte zur Beruhtachtung auch bereitgelegt werden.
00:06:54: Also alles, was den Hilfebedarf entsprechend erklärt.
00:06:58: Genau. Gerade wenn es zum Modul 5 geht, schaut euch die Folge und hört sie euch noch mal an.
00:07:02: Da ist es eben die medizinische Versorgung, da haben wir eben diesen speziellen Punkt mit den Medikamentenplantherapieberichten und so weiter, auch aktuell.
00:07:11: Genau.
00:07:12: Jetzt wisst ihr, welche Unterlagen wichtig für die Beruhtachtung sind.
00:07:17: Wir hoffen, wir konnten eure Fragen dann entsprechend auch beantworten.
00:07:20: Herr mit den weiteren Fragen.
00:07:22: Und seit bitte nicht böse, wir schaffen es nicht, die Tagesaktuell zu beantworten.
00:07:28: Das ist ja, wie wir es schon immer gesagt haben, ein Ehrenamt, was wir leisten.
00:07:32: Wir arbeiten ja nebenher.
00:07:34: Deswegen schaffen wir es nicht immer, taggleich zu antworten.
00:07:37: Sieht es uns nach.
00:07:38: Ja, wir verlinken euch in der Beschreibung alle Folgen zum Thema Pflegebegutachten noch mal, wer sie noch nicht gesehen haben sollte.
00:07:44: Und ansonsten würde ich sagen, können wir das ja mal nächste Woche machen wir das mal Thema Pflege, Grad und Schwerbeschädigung.
00:07:52: Grad der Schwerbeschädigung, wie hängt das zusammen?
00:07:56: Damit ihr mal aufgeklärt seid darüber, wie das überhaupt funktioniert.
00:08:00: Genau.
00:08:01: Aber jetzt auf jeden Fall gesund bleiben.
00:08:03: Eine schöne Woche und bleibt vor allen Dingen sehr kastisch.
00:08:06: Tschüss.
00:08:07: Tschüss.
00:08:08: * Musik *
00:08:11: *Musik*
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