Das ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung
Shownotes
Digitale Pflegeanwendungen, Beratungsbesuche und Verhinderungspflege – für all diese Bereiche treten 2026 neue Regeln in Kraft. In dieser Episode erklären wir, was sich genau ändert und warum diese Anpassungen beschlossen wurden.
Wir sprechen darüber, wie DiPAs künftig finanziert werden und weshalb erstmals auch reine Angehörigen-Angebote gefördert werden können. Dazu gehört nicht nur ein Budget für die Anwendung selbst, sondern auch ein Zuschuss für Anleitung und Unterstützung.
Danach schauen wir auf die Beratungsbesuche nach § 37. Wer Pflegegeld erhält und einen Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss diese Pflichttermine ab 2026 nur noch zweimal im Jahr wahrnehmen. Wir erklären, was das konkret bedeutet und warum dennoch die Möglichkeit bleibt, bis zu vier Beratungen pro Jahr abzurufen, wenn ein höherer Bedarf besteht.
Zum Schluss geht es um die Verhinderungspflege. Durch eine neue Abrechnungsfrist können Kosten künftig nur noch im laufenden und im vorherigen Kalenderjahr geltend gemacht werden.
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00:00:03: Hallo und herzlich willkommen.
00:00:05: Hallo, schön, dass ihr wieder da seid.
00:00:07: Herzlich willkommen im Pflegecafé.
00:00:09: Das ist immer wieder.
00:00:12: Dem einen und anderen ist es aufgefallen, dass unser letzter Episode vom zwanzigsten November mit dem tollen Titel, so wie dieser Titel dieser Episode auch, das in er sich, zwanzig, sechsundzwanzig, nach vierzehn Stunden verschwunden ist.
00:00:24: Es war da los, geklaut.
00:00:25: Ja, genau.
00:00:26: Ich war selber irritiert, hab ganz kurz Werbung gemacht und auf einmal war es weg.
00:00:32: Was
00:00:32: ist passiert?
00:00:33: Es gibt ja das sogenannte Omnibusverfahren.
00:00:36: Das heißt, wenn ein Gesetzesverfahren läuft und man hat eine Idee, das Gesetz muss auch noch sozusagen verabschiedet werden, fährt man auf den laufenden Bus, springt rein und bringt das Gesetz rein.
00:00:49: Und das war sozusagen Genickbruch von diesem Gesetz.
00:00:53: Und zwar ist es so, es muss nicht im gleichen Sozialgesetzbuch sein.
00:00:59: Diesmal war es aus dem Sozialgesetzbuch V, was dann in den Elfer reingesprungen ist.
00:01:04: Und zwar die Finanzierung oder die Nichtfinanzierung der Krankenhäuser.
00:01:09: Das wurde damit reingemischt und da hat der Gesetzgeber gesagt, nee, das passt nicht, das ist zu kurz, weil ich wir ziehen das Ganze jetzt mal zurück.
00:01:17: Deswegen mussten wir unsere Folge dann auch zurückziehen.
00:01:19: Ja, weil wir können euch hier nichts erzählen, was Gesetz ist, genau nicht spruchreif ist.
00:01:25: Wenn es nicht so weit ist, das Bundesgesundheitsministerium hat eben diese zwei Milliarden, habt ihr bestimmt durch die Medien mitgekriegt, die in den Krankenhäusern eingespart werden sollten, eben in dieses Gesetz mit reingeschoben, was hauptsächlich die Pflege betrifft.
00:01:40: Und der Bundesrat hat dann gesagt, also die Länder, ne, wollen wir so nicht, muss also der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
00:01:47: Der hat nun sich konstituiert, hat miteinander gesprochen.
00:01:51: Du ist es kurz vor Weihnachten doch noch durch, so dass wir euch jetzt sagen können, was sich dann ab Ersten Januar, Jahrzehnte, Jahrzehnte, Jahrzehnte ändert.
00:01:59: Nicht sehr viel, also es gibt definitiv nicht mehr Gelder.
00:02:04: Das können wir schon sagen.
00:02:06: Was relevant ist bei Pflegegrad vier und fünf muss ja bis jetzt immer viermal im Jahr, also einmal pro Quartal, einen Beratungseinsatz durchgeführt werden.
00:02:16: Das hat der Gesetzgeber oft zweimal runter reduziert, zweimal ist Pflicht.
00:02:20: Wer möchte und wer braucht, kann aber trotzdem noch bis zu vier mal den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
00:02:27: Dann hat man sich ausgedacht, aktuell ist es ja so.
00:02:32: das bei der Verhinderungspflege und jetzt spitzt alle die Ohren.
00:02:38: Das ist ja immer ein Brandteilsystem Verhinderungspflege.
00:02:41: Es geht um den rückwirkenden Anspruch.
00:02:45: So war es jetzt, wenn man vergessen hatte oder nicht richtig informiert war, dass man einen Anspruch hat und so konnte man ihn bis zu vier Jahre rückwirkend das ganze beantragen.
00:02:57: Ab ersten, ersten, sechsundzwanzig kann man nur das aktuell laufende Jahr und das Jahr davor sich erstatten lassen.
00:03:04: Das heißt, ab sechsundzwanzig kann man sich das Jahr fünfundzwanzig und das laufende Jahr sechsundzwanzig erstatten lassen, aber nicht mehr vierundzwanzig, dreinzwanzig und zweinzwanzig.
00:03:16: Hat auch so seine Hintergründe.
00:03:18: Wollen wir aber jetzt hier gar nicht drauf eingehen?
00:03:20: Nein, wir wollen keinem auf die Füße treten, den die Bedroh betrieben haben.
00:03:24: Ja,
00:03:25: ja.
00:03:25: Und unterstellt wird und so weiter.
00:03:28: Ach, dann allen unterstellt wird, dass sie betrügen?
00:03:30: Ja.
00:03:31: Sollen wir das nicht thematisieren, dass den Angehörigen und Betroffenen unterstellt wird, dass die Gelder aus der Pflegeversicherung ziehen, der deswegen pleite ist?
00:03:39: Ja, absolut.
00:03:40: Oh, machen wir nicht.
00:03:41: Kompletteigene
00:03:42: Folge.
00:03:43: Ich glaube, da wäre ich auch nicht so ruhig, wie ich jetzt gerade bin.
00:03:46: Kommt in unserem Weihnachtsspecial freudig.
00:03:49: Als drittes, was euch betrifft, sind die digitalen Anwendungen.
00:03:55: Pflegeanwendungen.
00:03:56: Schuldigung.
00:03:56: Digitalen Pflegeanwendungen, danke.
00:03:58: Weil die digitalen Anwendungen in der Krankenversicherung, das findet ja schon statt.
00:04:03: Auch relativ gut.
00:04:04: Aber in der Pflege kenne ich persönlich keine digitale Anwendung, die über die Pflegeversicherung finanziert werden kann.
00:04:12: Nein, wir hatten da ja schon mal eine Folge zu.
00:04:14: Digitale Pflegeanwendungen, auch mit dem Markus T. Müller von Nuikeer.
00:04:19: Wo eben hinreichend erklärt wurde, warum diese digitalen Pflegeanwendungen, also Medien, die euch zur Verfügung stehen sollen, um den Pflegealltag quasi organisatorisch zum Beispiel zu erleichtern, meinetwegen eine App, wo angehörige Pflegedienste Betroffene miteinander vernetzt sind, wo Medikamente auftauchen, wo Termine eingetragen werden können und so weiter.
00:04:39: Da waren die Hürden oder sind die Hürden noch so hoch, dass diese Es gibt keine digitale Pflegeranwendung, die bisher anerkannt ist.
00:04:45: Da will man dann wohl die Voraussetzung runterschrauben.
00:04:49: Und neu soll dann eben sein, dass ihr euch nicht nur diese digitale Pflegeranwendung dann mit finanzieren lassen könnt, sondern eben auch das Erklären dieser App oder der digitalen Pflegeranwendung so besser.
00:05:03: Genau,
00:05:03: also die spricht so eine Art Schulung.
00:05:05: Wie komme ich da überhaupt rein?
00:05:07: Was muss ich da überhaupt anklicken?
00:05:09: Und es wird auch weiter diskutiert, aber die Diskussion gibt es auch schon länger.
00:05:14: Was soll ich mit einer Software, wenn ich keine Hardware habe, die da entsprechend kompatibel ist, sprich das Gerät, die das Ganze dann ausführen wird, da wird diskutiert, das ist noch nicht gesetzt, da wird aber diskutiert, dass das gegebenenfalls auch mitfinanziert werden kann.
00:05:31: Wenn wir über Digitalisierung sprechen, sollten wir da auch entsprechend auch modern denken.
00:05:38: Weil die Software ist dann nicht im Röhrenfern sehr irgendwie anwendbar.
00:05:42: Das muss dann über ein digitales Gerät stattfinden.
00:05:45: Schauen wir mal.
00:05:46: Das ist es eigentlich auch.
00:05:48: Ja, zusammengefasst also Verhinderungspflege, Abrechnung, Beantragung der Abrechnung, das aktuelle und das Jahr der vor ab ersten, ersten, sechsundzwanzig.
00:05:58: Pflege grad vier und fünf.
00:06:00: Beratungspflicht ab ersten, ersten, sechsundzwanzig nur noch zweimal im Jahr.
00:06:04: Man kann aber bis zu vier mal im Jahr diesen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
00:06:08: Und wenn es sie dann irgendwann zugelassen gibt, digitale Pflegeanwendungen, kann man sich eben, dass wie funktioniert es?
00:06:14: zusätzlich diese Erklärung mit finanzieren lassen.
00:06:17: Das war es erst mal.
00:06:18: Der ganz große Batzen und das große Gedeck, wie man so schön sagt, kommt dann sechsundzwanzig.
00:06:25: Wir werden euch auf den Laufenden halten und in unserer Jahresentfolge.
00:06:31: Ich möchte jetzt nicht Jahreswelt unter Ganzfolge nennen, aber in unserer letzten Folge dieses Jahr haben wir mal so ein bisschen Offenputz.
00:06:41: Nein, nein, nein.
00:06:43: Wir
00:06:43: sind nur ehrlich.
00:06:45: In diesem Sinne.
00:06:46: Bleibt schön gesund.
00:06:47: Bleibt zerkastisch und ja.
00:06:50: Bis ganz bald.
00:06:50: Bleibt gesund.
00:06:51: Ja, tschüss.
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