Ruhen der Leistungsansprüche
Shownotes
Das Ruhen der Leistungsansprüche nach § 34 SGB XI wurde aktualisiert – mit einer praxisrelevanten Klarstellung: Pflegeleistungen werden nun einheitlich für bis zu 8 Wochen weitergezahlt, unabhängig von der Leistungsart.
In dieser Episode sprechen wir darüber, was sich konkret geändert hat, ordnen die Regelung fachlich ein und grenzen sie von früheren Interpretationen ab.
Eine kompakte, aber wichtige Folge für alle, die auf dem aktuellen Stand des SGB XI bleiben und Pflegeleistungen rechtssicher beurteilen möchten.
Transkript anzeigen
00:00:02: Hallo und herzlich willkommen.
00:00:05: Hallo, schön, dass ihr wieder da seid.
00:00:07: Herzlich willkommen in eurem Pflegecafé.
00:00:09: Da sind wir wieder im neuen Jahr.
00:00:12: Danke für eure tollen, lieben Worte.
00:00:15: Ich habe es so genossen, die zu lesen auf meiner Liege unter der Sonne.
00:00:21: Es war schön.
00:00:22: Danke, danke, danke.
00:00:23: Also wirklich ganz toll, die Wertschätzung.
00:00:25: Teilweise pipi in den Augen.
00:00:27: Hast du Urlaub gehabt?
00:00:28: Unfassbar.
00:00:29: Wir leben, wir starten in ein sehr spannendes und aufregendes Jahr.
00:00:34: Es wird, wenn es nach dem politischen Willen geht, viel Veränderung geben.
00:00:39: Wir werden euch auf dem Laufenden halten.
00:00:41: Wir haben ganz viel mit euch vor dieses Jahr.
00:00:43: Wir werden euch tolle Sachen geben.
00:00:45: und an dieser Stelle sei einmal gesagt, das Pflegetagebuch, was von euch schon mehrfach angefragt wurde, wir hatten ja eine Folge dazu.
00:00:52: Wir sind in den letzten Zügen, wirklich ist es fertig, über einhundert Seiten hat es mittlerweile.
00:00:56: Jetzt wird der ein oder andere sich denken, einhundert Seiten.
00:00:59: hat seinen Grund.
00:01:00: Ihr werdet euch freuen.
00:01:01: Es ist kein klassisches Pflegetagebuch, was ihr überall im Internet findet.
00:01:06: Es ist ein Pflegetagebuch, was wirklich auf Fragen antwortet und
00:01:14: unterstützt auf jeden Fall eine ganz, ganz große Unterstützung vor der Begutachtung gibt.
00:01:18: Genau.
00:01:19: Also es wird auf jeden Fall in diesem Monat spätestens Ende Januar wird es zur Verfügung stehen.
00:01:25: Genau.
00:01:26: Aber heute wollten wir euch nochmal zu den Gesetzesänderungen, eine Einparagrafen sozusagen nochmal näher erläutern, weil es betrifft euch uns alle und vorher war ein Riesenchaos.
00:01:39: Soll ich erst mal hier Chaos verursachen?
00:01:41: Na, wir können ja nochmal ganz kurz darauf hinweisen, dass wir hatten ja kurz vor Weihnachten, glaube ich, die Folge veröffentlicht, dass diese Änderungen, oder Änderungen, zwanzig, zwanzig mit drei Inhalten und wir hatten Du wahrscheinlich auf deiner Sommerlege und ich im Verschneiden Berlin die Möglichkeit, uns dieses Beep-Gesetz, also BEEP, woraus diese Änderungen berufen, ganz genau durchzulesen.
00:02:07: Kurz vor Weihnachten haben wir das auch gemacht, aber nicht so detailliert.
00:02:10: Und da sind noch so ein, zwei kleinere Änderungen uns aufgefallen, über die wir euch informieren müssen, weil sie für euch wichtig sind.
00:02:17: Und jetzt kannst du Chaos verursachen und ich versuch, das dann wieder zusammen zu flippen.
00:02:20: Es geht um Ruhen der Leistungsansprüche.
00:02:23: Das ist der Paragraph thirty im Sozialgesetzbuch elf.
00:02:27: Und bisher war es so, dass bei Krankenhaus und Rehaaufenthalt das Pflegegeld bis zu.
00:02:33: Vier Wochen weiter gezahlt wurde, bei Außenhaltsaufenthalt bis zu sechs Wochen, bei der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen, bei der Verhinderungspflege wieder bis zu vier Wochen.
00:02:45: Und ich glaube, das hat so einige Leute verwirrt und insbesondere jetzt aus meiner Historie, wenn man dann Dinge in den Computer eingeben muss und hier mal acht Wochen, hier mal sechs Wochen, das ist sogar für den Rechner verbrannt.
00:03:00: dann ist selbst die Verwirrung verwirrt.
00:03:01: Genau, das ist das Chaos und Jens, bitte richten es.
00:03:05: Es ist so, dass was dir da meint ist, wenn man Pflegegeld kriegt und bestimmte Situationen hat, wir Verhinderungslege kennen die meisten von euch, dann sorgt das eben dafür, dass nach einem bestimmten Zeitraum das Pflegegeld nicht mehr gezahlt wird oder anteilig oder oder jedenfalls hat man das jetzt ganz einfach gemacht und hat gesagt, Wenn also bestimmte Leistungen Anspruch genommen werden, würde ich jeder gleich nochmal sagen, dann wird das Pflegegeld trotzdem für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
00:03:36: Generell.
00:03:36: Genau, also Pflegegeld und Kombinationsleistung.
00:03:39: Bei Kombinationsleistung hatten wir erklärt, da gibt es anteiliges Pflegegeld, aber trotzdem Pflegegeld.
00:03:45: Deswegen gilt es sozusagen für beides für Pflegegeld und für Kombinationspflegegeld, wenn ich ins Krankenhaus komme.
00:03:54: Wenn ich eine Rehabilitationsmaßnahme auch in der Vollstationenversorgung habe, dann wird bis zu acht Wochen gezahlt.
00:04:03: Wenn ich in den Ausland verreise, und zwar in den Nicht-IU-Ausland, weil innerhalb der EU gibt es dann nochmal andere Regeln, auch acht Wochen wird das Pflegegeld dann weitergezahlt.
00:04:15: Es wird so einige freuen, weil bisher waren es immer sechs Wochen, sodass die Menschen entweder nach sechs Wochen zurückkommen oder nach sechs Wochen das Pflegegeld eingestellt wurde.
00:04:24: Was haben wir noch?
00:04:26: Das war es eigentlich.
00:04:28: Genau, das war es.
00:04:29: Also im Grunde genommen, wenn ihr abwesend seid aus der Räustigkeit, kann bis zu acht Wochen das Pflegegeld weitergezahlt werden.
00:04:37: Da gebe ich ein Tipp an euch.
00:04:39: Sagt bitte der Pflegekasse Bescheid, wenn ihr zum Beispiel in Auslandsaufenthalt habt.
00:04:44: Meistens müsst ihr sowieso so einen Auslandskrankenstein beantragen.
00:04:47: Also
00:04:47: außerhalb nochmal.
00:04:48: Ganz wichtig, außerhalb der EU.
00:04:50: Ganz wichtig, außerhalb der EU.
00:04:52: da Bescheid geben, damit es nicht unnötig zu Überzahlungen kommt, was dann hinterher dann irgendwie zurückgefordert wird.
00:04:59: Und insbesondere Krankenhausentlastdaten bekommen die Krankenkassen sehr, sehr spät mitgeteilt.
00:05:04: Was abrechnungstechnische Gründe.
00:05:07: Ruf bei der Kasse an, wenn die Entlassung geplant ist oder wenn ihr nach Hause entlassen seid, ruft bei der Kasse an und sagt so, ich bin wieder zu Hause, damit das Pflegegeld dann wieder weiter gezahlt werden kann.
00:05:20: Ja, kriegen die meistens nicht mit.
00:05:22: Oder hat man es am einfachsten, wenn man sich selber darauf kümmert?
00:05:25: Ja, immer, immer, immer.
00:05:27: Oder eine kurze Mail an die Kasse, ich bin wieder zu Hause, reicht auch, damit das dann entsprechend weitergezahlt wird.
00:05:33: Das war es eigentlich
00:05:34: so.
00:05:34: Ja, wir halten also fest, bei REHA Aufenthalt, Krankenhausaufenthalt, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, wenn man da und Auslandsaufenthalt außerhalb der EU, wenn ich da bis zu acht Wochen unterwegs bin, kriege ich das Pflegegeld weitergezahlt.
00:05:51: Wenn ich die acht Wochen überschreite, wird das Pflegegeld dann eingestellt.
00:05:56: Es
00:05:56: gibt immer eine Ausnahme und zwar bei besonderen Pflegekräften.
00:06:01: Ist das nicht der Fall?
00:06:02: Wer sind besondere Pflegekräfte?
00:06:04: Das gibt im Rahmen des persönlichen Budget und in anderen Konstellationen sogenannte persönliche Assistenten oder persönliche Angestellte.
00:06:13: Damit die Versorgung.
00:06:14: dann kann ja sein, dass ich neun Wochen abwesend bin und dann zahle ich eine Woche diese Person nicht.
00:06:19: für diese Gruppen ist es sehr schwer, das Ganze zu organisieren und da greift diese Systematik nicht.
00:06:26: Da wird sozusagen weitergezeigt.
00:06:28: Oft von euch auch gewünscht, mal eine Folge übers persönliche Budget zu haben.
00:06:32: Kommt dieses Jahr bestimmt auch, sind wir dran.
00:06:36: Also etwas Geduld noch.
00:06:38: Ja, schickt uns wirklich mal tolle und viele Themen und Fragen und wir können das immer nur im Rahmen unserer Möglichkeiten nach und nach abarbeiten.
00:06:45: Genau, also habt ein bisschen Nachsicht und nochmal herzlichen Dank.
00:06:50: für euer Feedback, für euren Zuspruch.
00:06:54: Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Wege sind.
00:06:56: Im sechsten Jahr dieses Jahr.
00:06:58: Wir haben die fünfzehn K geschafft.
00:07:00: Wir steuern auf die sechzehn K zu.
00:07:03: Also danke an dieser Stelle.
00:07:04: Ja und ein bisschen Werbung, unbezahlte Werbung.
00:07:07: Wir kriegen dafür kein Geld.
00:07:08: Ende Mai findet in Frankfurt am Main, finden die Tage der Pflegeberatung statt wieder für die Profis.
00:07:15: Pflegeberaterin, Pflegeberater.
00:07:17: Drei Hundert Plätze sind zur Verfügung und man wird uns wahrscheinlich auch dort live sehen können.
00:07:24: Also in diesem Sinne bleibt schön gesund,
00:07:26: bleibt zerkastisch, lasst euch den Tag nicht verderben und wir hören und sehen uns.
00:07:31: Bis bald.
00:07:32: Tschüss.
00:07:32: Tschüss.
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