35 - Update und erstes Fazit zu Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel durch Pflegefachkräfte

Shownotes

Update - Die neuen "Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 Satz 6 SGB XI" ermöglichen Pflegefachkräften seit 01.01.2022 die Kompetenz zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Nach den ersten Wochen der praktischen Umsetzung geben wir ein kleines Update aus dem Alltag. Wo hapert es, was funktioniert nicht und wie könnte es anders gestaltet werden?

Kommentare (1)

Stephan Bockholt

Wieder eine tolle Episode aus der Pflegeberatungs-Praxis! Wenn die "(Pflege)Hilfsmittel-Empfehlungen von Pflegefachkräften" direkt an die Kostenträger übermittelt würden, wäre die Auswahl der jeweiligen Hilsmittelanbieter den Kassen überlassen (Gefahr der "kostenorientierte Filterung"). Zudem wäre das Wahlrecht der Versicherten dadurch erheblich eingeschränkt. Die reine Kostenbetrachtung der Kostenträger bei der Hilfsmittelversorgung sollte durch das "Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) von 2017" hin zu mehr Qualität und zur Verbesserung der Versichertenrechte auf Beratung und Information bei der Hilfsmittelversorgung weiterentwickelt werden. Für die selbstbestimmte Auswahl des Hilfsmittelanbieters wäre es allerdings notwendig, dass die privaten und gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen verpflichtet würden, transparent die Vertragspartner der jeweiligen Hilfsmittel auszuweisen (z.B. auf ihrer Internetpräsenz). So könnte der Versicherte sich den jeweiligen Hilfsmittel-Lieferanten selbstbestimmt aussuchen, ohne zeitaufwändig bei der Kasse die jeweiligen Hilfsmittel zu erfragen.

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