62 - Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5
Shownotes
In dieser Episode reden wir einmal über die Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5. Immer wieder kommt es hier zu Verwechselungen der Leistungsarten, da es bei Pflegegrad 1 weniger Leistungen gibt, als bei den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5.
Paragrafen:
- Leistungen bei Pflegegrad 1 §28a SGB XI
- Entlastungsbetrag von 125 € §45b SGB XI
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel §40 Abs. 2 SGB XI
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs. 4 SGB XI
- Pflegehilfsmittel §40 Abs. 1 SGB XI
- Pflegekurse für pflegende Angehörige §45 SGB XI
- Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Hilfsmittelempfehlung durch Pflegefachpersonen §40 Abs. 6 SGB XI
- Wohngruppenzuschlag §38a SGB XI
Viel Spaß beim Zuhören!
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Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo, mein Name ist Dieter Dünder.
00:00:02: Und mein Name ist Jens Hensleit.
00:00:04: Wir sind Ihre Pflegeexperten aus Berlin und begrüßen Sie in unserem Pflegecafé.
00:00:08: Hallo und herzlich willkommen.
00:00:20: Da sind wir wieder.
00:00:22: Schön, dass Sie zugeschaltet haben.
00:00:25: Ob Sie uns sehen oder hören, es geht weiter in unserer Runde der Wissen über die Pflegeversicherung.
00:00:34: Zum Beispiel.
00:00:36: Also erst mal herzlichen Dank für die vielen Kommentare und Likes.
00:00:42: Also wir sind echt überwältigt.
00:00:44: Und wir führen auch zu dieser Folge heute.
00:00:48: Genau, und zwar gab es da ein bisschen durcheinander zum Thema Pflegegrad 1.
00:00:58: Ja, also wir haben ja diese beiden Folgen veröffentlicht oder besser gesagt die Folge, wo es eben um die Leistung,
00:01:07: hier Pflegegeld, Kombinationsleistung, Sachleistung geht.
00:01:10: Und da kamen so einige Kommentare.
00:01:13: Also man kann uns ja mittlerweile auf TikTok, YouTube, unserem Podcast, E-Mail und so weiter kontaktieren.
00:01:20: Und da mussten wir feststellen, dass gerade bei dem Thema Pflegegeld und bei der Sach- und Kombileistung
00:01:28: vieles unverständlich ist, was Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 bis 5 angeht.
00:01:35: Ja, genau.
00:01:36: Weil da gibt es nämlich Unterschiede.
00:01:37: Da gibt es große Unterschiede.
00:01:39: Pflegegrad 1 habe ich immer früher beschrieben, das ist sozusagen der C in der Tür.
00:01:45: Man hat einen gewissen Hilfebedarf, der aber noch nicht dazu reicht, dass es sozusagen
00:01:50: Pflegegrad 2 oder höher ist und dann entsprechend auch weniger Leistungen zur Verfügung stehen.
00:01:57: Ja, also Pflegegrad 1, um das mal ganz kurz zu erklären.
00:02:02: Es ist ja so, dass wir bei der Einstufung in einen Pflegegrad geht es ja um gewichtete Bepunktungen.
00:02:08: Wir haben dazu acht Special Podcast Folgen, reine Podcast Folgen gemacht.
00:02:13: Sie sind schon etwas älter, aber immer noch aktuell, wo wir eben Stück für Stück diesen Prozess erklären und uns angucken.
00:02:21: Und da ist eben eins diese gewichtete Punktzahl ab wann man in welchem Pflegegrad kommt.
00:02:27: Und da ist eben diese magische Hürde 12,5 gewichtete Punkte bis 27 Punkt gewichtete Punkte.
00:02:34: Genau, um eben in diesen Pflegegrad 1 zu kommen.
00:02:37: Wir können ja nochmal, das machen wir auch mal so eine eigene Folge zu dieser Gewichtung, weil das ist ja auch mal ein bisschen unverständlich, wie das eigentlich zustande kommt.
00:02:45: Aber da ist es wichtig zu wissen, 12,5 bis 27,5 ist im Pflegegrad 1 Bereich.
00:02:51: Und danach kommt man erst Pflegegrad 2, 3, 4 und 5.
00:02:57: Darüber reden wir heute nicht.
00:02:58: Da haben sie Pflegegeld, Sachleistungen, Kombilleistung und so nochmal genau anhören.
00:03:04: Bei Pflegegrad 1 ist es eben ganz anders.
00:03:08: Da gibt es eben ganz viele Leistungen, die es bei den anderen nicht gibt.
00:03:10: Und wenn wir dann Videos raushauen, wo wir eben von Pflegegeld reden, von Sachleistung, Kombilleistung, Verhinderungspflege und so weiter,
00:03:17: dann kommt danach dann die bösen Kommentare, die sagen, oh, hier und da und das kriege ich ja alles gar nicht.
00:03:21: Oder wie sieht denn das aus?
00:03:23: Oder es wird auch eben eine Leistung anders deklariert als das, was sie eigentlich ist.
00:03:28: Und darüber müssen sie selbst mal unterhalten.
00:03:30: Das ist ja auch verwirrenden Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Entlastungsperson, Pflegeperson.
00:03:36: Also da gibt es ja schon sehr, sehr viel Verwirrung.
00:03:39: Und du hast vorhin gesagt, da gibt es mehr Leistungen, es gibt weniger Leistungen.
00:03:43: Also okay, ja, also nicht mal bei Pflegegrad 2 bis 5 gibt es mehr Leistungen.
00:03:47: Pflegegrad 1 ist quasi das Stiefmütterchen.
00:03:50: Na, für mich ist das immer so, ich sage mal, da gibt es nichts ausbezahlt an den Pflegebedürftigen.
00:03:56: Also es gibt kein Pflegegeld.
00:03:58: Das ist immer so, wenn ich dann Pflegegrad 1 beschreibe, sie bekommen nichts ausbezahlt.
00:04:04: Wo, wo, wo, wie?
00:04:05: Ich bekomme nichts ausbezahlt.
00:04:07: Weil es gibt den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, den man sowohl in
00:04:13: der ambulanten Pflege als auch in der stationären Pflege erhält.
00:04:17: Und das wird aber nicht so, wie das Pflegegeld ist ausbezahlt, sondern das kann nur für
00:04:22: zugelassene Dienstleister dann auch in Anspruch genommen werden.
00:04:25: Und da hake ich gleich mal ein.
00:04:27: Das war nämlich in dieser Diskussionsrunde oder in diesen Kommentaren sehr häufig.
00:04:32: Das ist denn, hieß ja, aber hier meine Kasse zahlt und so weiter 125 Euro und dafür kann
00:04:37: ich.
00:04:38: Ja, die Kasse zahlt Entlastungsleistungen und es gibt auch bei den 125 Euro so die Sonderregelung
00:04:46: oder die Duldung in den einzelnen Ländern.
00:04:48: Also die Nachbarschaftshilfe.
00:04:50: Nachbarschaftshilfe, aber auch, dass man, genau also die 125 Euro eigentlich Nachbarschaftshilfe,
00:04:55: aber man kann eben auch, wenn ich jetzt sage, ich möchte einmal in der Woche duschen, zum
00:04:58: Beispiel diese 125 Euro verwenden, um den Pflegedienst dann für eine Leistung zu bezahlen, wo eigentlich
00:05:05: das Pflegegeld oder die Sachleistung für in Frage käme.
00:05:08: Und dann deswegen bringen die dann quasi das alles durcheinander, also jetzt nicht die
00:05:14: Leute, sondern die quasi die Leistungsarten werden verwechselt, weil die Kasse zahlt.
00:05:19: Also ich kriege ja das Geld umzuduschen und dann denke ich, ich kriege Pflegegeld oder
00:05:23: eine Sachleistung, ist es aber gar nicht.
00:05:25: Ja, das wird halt öfter verwechselt, der Entlastungsbetrag mit den sogenannten Sachleistungen nach
00:05:31: § 36 SGB 11.
00:05:33: Man kann sehr wohl die Leistung in Anspruch nehmen über den Pflegedienst, der über den
00:05:38: Entlastungsbetrag bezahlt wird, aber keine Sachleistung ist.
00:05:42: Und habe ich genug verworren?
00:05:43: Und das ist eben genau das, was keiner versteht.
00:05:47: Ja, also es wird alles so durcheinander gewürfelt, einfach weil diese Beschreibungen auch unverständlich
00:05:52: sind und weil eben dann der Eindruck entsteht, naja, aber ich kriege es ja, weil die Kasse
00:05:56: gibt mir das ja.
00:05:57: Ja.
00:05:58: Aber es ist ein ganz anderer Topf.
00:05:59: Es ist ein anderer Topf.
00:06:00: Muss man auch nicht wissen, aber also wir reagieren ja entsprechend dann auch auf diese Kommentare
00:06:04: und sagen dann auch, wäre eigentlich so oder so.
00:06:07: Hier nochmal klargestellt, also Pflegegrad 1, da gibt es eben kein Pflegegeld.
00:06:13: Wie du schon schön sagtest, es wird nischt, aushezahlt, auskonto, nischt.
00:06:17: Nein, keine Kohle.
00:06:18: Kriegt man nicht?
00:06:19: Ich war aus der Hände.
00:06:20: Nein, gar nichts.
00:06:21: Und wenn man eben über diese 125 Euro, also über diesen Entlastungsbetrag eben Leistungen
00:06:27: in Anspruch nehmen kann, eben unter anderem auch duschen zum Beispiel oder Körperpflegemaßnahmen
00:06:32: bei einem Pflegedienst, dann ist das aber nicht gleichzusetzen mit einer Sacheleistung, wie
00:06:37: der Pflegedienst normalerweise abrechnen kann oder eines Pflegegeldes.
00:06:40: Ja, vielleicht auch zur Unterscheidung auf den Abrechnungsbögen bzw. auf den Leistungsnachweisen
00:06:47: sind die Paragraten auch aufgeführt.
00:06:49: Der Entlastungsbetrag ist §45 und der Sachleistungsbetrag §36 hatte ich letztens bei einer Kundin,
00:06:57: wo ich dann auch und sie meinte, ach ja, jetzt verstehe ich das auch.
00:07:00: Also es sind verschiedene Töpfe, aus denen dann auch die Gelder dann entsprechend für
00:07:05: die Leistungen in Anspruch genommen werden können.
00:07:07: Bitte nicht verwechseln.
00:07:08: Aber nicht sehr so trotz für Pflegegrad 1 gibt es weitere Leistungen, die nicht ausbezahlt
00:07:13: werden, aber weitere Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
00:07:16: Ja unter anderem kann man eben doch 125 Euro für vollkommen
00:07:20: stationäre Pflege verwenden. Aber, also eine stationäre Vollpflege Einrichtung, die jemanden
00:07:31: mit Pflege grad eins aufnimmt, ist mir nicht bekannt. Sollte es jemand geben oder jemanden kennen,
00:07:37: bitte mal Bescheid sagen, entweder per E-Mail oder kommentieren, weil das finde ich echt mal spannend.
00:07:43: Kenne ich aus meiner alten Berufstätigkeit. Es gibt Menschen, die zu Hause nicht mehr leben können,
00:07:49: wo der medizinische Dienst damals auch die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme bestätigt
00:07:54: hat. Und die sind teilweise damals Pflegestufe 0 ja ins Heim gekommen, aber da war der meist der
00:08:03: Sozialhilfeträger dann auch mit im Boot, sodass die Kosten bezahlt wurden. Und das meint ich,
00:08:07: das ist ja heutzutage anders. Also das wäre mal sehr spannend mit herauszufinden. Aber was ist
00:08:14: noch möglich? Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch des Budget von 40 Euro, wo man sich monatlich dann
00:08:21: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besorgen kann. Dafür gibt es auch eine extra Folge,
00:08:28: können Sie gerne reinhören. Und man hat eben auch die Möglichkeit, die Wohnumfeld verbessende
00:08:33: Maßnahmen. Haben wir auch eine Folge zu gemacht. Also 4.000 Euro, so dieser Thema kommen auch mal
00:08:40: viele Fragen, da müssen wir uns auch noch mal drüber unterhalten. Aber gerade bei Pflege grad eins
00:08:43: ist das halt eine tolle Sache, weil da fängt die Hilfebedürftigkeit ist sozusagen am Anfang.
00:08:49: Die reagiert ja gleich mit dem Aber, obwohl ich gar nichts gesagt habe. Und der Einstieg zum Beispiel
00:08:54: in die Badewanne ist schwer und dann kann man über einen Badumbau, Badewanne zu duschen,
00:08:59: dann den Hilfe bedarf, diesen ja beim Einsteigen, dass da jemand mich festhält, würde dann wegfallen.
00:09:05: Und ich habe aber trotzdem eine barrierefreie Dusche. Also dafür ist es dann auch gedacht.
00:09:11: Ja, es geht ja darum, dass eben die Pflege zu Hause, also die, die das verbleiben in der
00:09:16: Häustigkeit so lange wie möglich ermöglicht wird. Und also Wohnumfeld verbessende Maßnahmen gerne
00:09:22: mal anhören diese Folge. Kurz zusammengefasst kann man Wohnumfeld verbessende Maßnahmen eben
00:09:27: auch mit alles, was irgendwie fest verbaut werden muss und einen Pflegebezug hat. Eine Bezug
00:09:35: zur Pflege zählt als Wohnumfeld verbessende Maßnahmen. Wir machen, ich glaube die nächste
00:09:40: Folge machen wir mal Wohnumfeld verbessende Maßnahmen, weil das immer wieder ein Thema ist und sprechen
00:09:45: mal über was kann man da eigentlich machen. Genau. Was auch möglich ist der sogenannte
00:09:50: Haus Notruf. Das gibt es ja dann, was man um den Hals oder um das Handgelenk ummachen kann,
00:09:57: wo man Notruf auslösen kann. Das ist bei Pflegegrad 1 auch enthalten und wird dann von der Pflegekasse
00:10:04: finanziert. Ja und dazu gehöre ich Pflegehilfsmittel. Also wir sprachen ja eben über die zum
00:10:10: Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, aber es gibt ja also generell Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel.
00:10:14: Auch eine spannende Frage, wo ist der Unterschied zwischen Pflegebett und Krankenpflegebett.
00:10:22: Es geht um die Töpfe. Wissen wir uns auch mal drüber unterhalten. Es wird immer mehr. Also
00:10:26: ist es wirklich toll. Die ganzen Kommentare von Ihnen und von euch sind wirklich, wo wir uns immer
00:10:32: wieder freuen darüber und sagen ja okay darüber müssen wir auch noch reden, weil ganz viel Missverständnisse
00:10:37: herrschen nicht aus Teil unwissenheit heraus, sondern einfach weil verschiedene Sachen auch
00:10:42: so unverständlich und kompliziert verhackstückt miteinander sind. Ich habe gestern von der
00:10:47: Kunde mein Gott ist das kompliziert, damit wir eine Daseinsberechtigung haben und das
00:10:51: entsprechend dann auch erklären können. Sonst wären wir ja arbeitslos. Also Pflegehilfsmittel gibt es
00:10:56: natürlich auch und in diesem Zusammenhang, was auch wichtig ist, Pflegeberatung. Ja also ein
00:11:03: großes Feld und zwar ist es auch bei Pflegegrad 1 so, dass die pflegenden Angehörigen Anspruch haben
00:11:08: auf Pflegekurse. Es gibt ja Pflegekurse für Angehörige. Ich rede hier nicht von Ausbildungskurse,
00:11:13: sondern Kurse, wo eben pflegende Angehörige fit gemacht werden sollen. Also fit gemacht in der Form,
00:11:19: dass sie eben Wissen haben über Erkrankungen, über Möglichkeiten und da auch nun mal so,
00:11:25: so ganz nebenbei. Wenn man möchte, man kann sich mit uns auch entweder einzeln oder zusammen
00:11:30: veranstalten wir eben auch bei unseren Beratungsstellen hänselite-plus.de. Machen wir
00:11:35: eben auch online Pflegekurse so meistens zwei Stunden, einmal im Monat, wo es eben so um das,
00:11:41: was wir hier erzählen, diese grundlegenden Sachen geht, wo man sich gerne über unsere
00:11:44: Homepage anmelden kann kostenfrei. Ja das mal dazu. Diesen Anspruch hat man und Beratungseinsatz,
00:11:52: das ist ganz wichtig. Es gibt ja diese Pflichtberatung. Abpflegegrad 2 bei Pflegegeldempfänger. Pflegegrad
00:11:57: 2 Pflegegeldempfänger. Da ist es so, dass man bei Pflegegrad 1 aber pro halb Jahr kann man sich
00:12:09: diesen Beratungseinsatz einfordern, wo dann eben eine Beratungsperson sowas, was wir auch machen,
00:12:13: was ganz viele andere Kolleginnen und Kollegen machen. Man muss Google nach Beratungseinsatz
00:12:18: nach Paragraph 37 Absatz 3 SGB 11 Anbieter. Da wird eine ganze Menge aufglocken. Die kann man sich
00:12:27: freiwillig ins Haus holen, die einen dann unterstützen und darauf wollte ich hinaus. Die können
00:12:31: eben im Rahmen ihres Beratungseinsatzes eben auch, das war ja unsere letzte Folge mit Anikert
00:12:38: zusammen, wo es eben um die Hilfsmittelempfehlung durch Pflegefachkräfte geht. Da können die
00:12:43: Pflegeberatungspersonen vor Ort bestimmte, nicht alle bestimmte Hilfsmittel eben direkt empfehlen.
00:12:49: Ansonsten geht es ja über ärztliche vor auch noch. Aber das mal so möchte ja. Ja und die
00:12:54: Empfehlung hat so viel Kompetenz, das ist sozusagen wie eine Verordnung. Aber man darf es nicht sagen,
00:13:01: es ist eine Empfehlung. Trotzdem ist es aus dem Gesetz der Verordnungsermächtigung für
00:13:06: Pflegefachkräfte gestanden. Aber wir müssen ja auch, damit der Unterschied zwischen Ärzten und
00:13:11: Pflegefachkräften bleibt, Pflegefachpersonen müssen wir ja das unterscheiden und deswegen dürfen
00:13:16: wir nur empfehlen. Ja, das ist ein Politikum. Das kann man eben machen. Was auch geht bei Pflegegrad 1,
00:13:26: wenn man in einer Wohngemeinschaft, Wohngruppe und gibt es auch den sogenannten Wohngruppenzuschlag
00:13:33: von 214 Euro und der steht den Pflegegrad 1 Empfängern auch zu. Machen wir auch mal eine Folge
00:13:40: drüber. Haben wir noch nicht gemacht. Nein, das stimmt. Also Pflegegrad 1. Unterschiedlich zu
00:13:47: Pflegegrad 2 bis 5. Es gibt ganz weniger Leistungen. Es gibt kein Pflegegeld. Es gibt also keine
00:13:54: monetäre Auszahlung. Keine Verhinderungspflege. Keine Verhinderungspflege, keine Kurzzeitpflege,
00:13:58: keine Tagespflege. Es gibt überhaupt gar keine Pflege. Das ist ein Quatsch, immer auf. Nein,
00:14:07: ihr, Sie wissen, was ihr meint. Das war's. Mehr gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Es gibt leider nicht
00:14:14: viel. Wir packen wieder ein paar Infos mit in die Beschreibung rein bei YouTube und in der
00:14:18: Podcast-Historie. Kann man nachlesen. Ja, ich bin fertig. In diesem Sinne. Vielen Dank fürs
00:14:26: Zuhören. Sonst hoffen wir, dass es Ihnen gut geht. Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Und
00:14:31: schön gesund bleiben. Bleiben Sie gesund und vor allen Dingen bleiben Sie saakastisch. Tschüss.
00:14:36: [Musik]
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