79 - Abrechnung des Entlastungsbetrages
Shownotes
In dieser Episode dreht sich alles um die Abrechnung des Entlastungsbetrages nach §45b SGB XI. Wir starten mit einer allgemeinen Einführung zum Thema und erläutern, worum es genau geht. Im Anschluss behandeln wir wichtige Aspekte wie die Abtretungserklärung, das Ansparen von Leistungsbeträgen, und die Rolle von Leistungsanbietern.
Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den Themen Fahrtkosten in der Kurzzeitpflege, dem Leistungsnachweis und den rechtlichen Verpflichtungen der Krankenkassen zur Auskunftserteilung. Auch die Abrechnung von angesparten Beträgen und die Bedeutung der Beihilfe im Leistungszeitraum werden ausführlich besprochen. Zum Abschluss des Videos fassen wir die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen und geben praxisnahe Tipps zur erfolgreichen Abrechnung.
Pflege-Dschungel Entlastungsbetrag: https://pflege-dschungel.de/entlastungsbetrag-2024/
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Transkript anzeigen
00:00:00: Hallo und herzlich willkommen.
00:00:03: Schön, dass ihr wieder zugeschaltet habt.
00:00:05: Da sind wir wieder.
00:00:08: Ich habe es mir gerade verknippen.
00:00:10: Und täglich grüßt das "Moment" hier, ne, wöchentlich.
00:00:14: Wöchentlich, genau.
00:00:15: Eine Woche ist schon wieder vorbei.
00:00:17: Einen wunderschönen guten Tag zusammen.
00:00:20: Ja.
00:00:21: Herzlich willkommen allen neuen beim Pflegecafé,
00:00:24: die uns neu beim Podcast auf YouTube, TikTok oder wo auch immer folgen.
00:00:29: Schön, dass ihr da seid.
00:00:31: Hier seid ihr genau richtig, wenn es darum geht,
00:00:33: Sachen zu erfahren, die die Pflegeversicherung betreffen.
00:00:36: Sachen, die nicht funktionieren, Sachen, die irgendwie kompliziert sind von der Regelung.
00:00:43: Wir sind dafür da, das entsprechend dann auch aufzuklären.
00:00:46: Ja.
00:00:47: Und eine Sache, wir haben zur letzten Folge angekündigt.
00:00:50: Viele Kommentare und Fragen kommen immer und immer wieder zum Entlastungsbetrag.
00:00:56: Und deswegen geht es heute in der Folge um den Entlastungsbetrag.
00:01:01: Und zwar nicht jetzt um die Leistung, die man damit machen und Anspruch nehmen kann,
00:01:06: wenn wir auch ein bisschen darüber reden,
00:01:08: aber vornehmlich darum so um Abrechnung.
00:01:10: Abrechnung.
00:01:11: Also da sind ja, der Entlastungsbetrag ist ja ein Erstatungsbetrag.
00:01:16: Also sprich, da sind nicht nur Pflegedienste betroffen,
00:01:19: sondern auch Privatpersonen,
00:01:21: die die Rechnung dann an ihre Pflegekasse zur Abrechnung, zur Erstatung einreichen.
00:01:25: Und da wollen wir so ein paar Regulare erklären.
00:01:28: Genau.
00:01:29: Was heißt Erstatungsbetrag?
00:01:30: Es gibt Erstatungsleistungen.
00:01:32: Also Leistung, Pflege, Geld gehört zum Beispiel nicht dazu oder die Sachleistung gehört nicht dazu,
00:01:37: weil das im Leistungen sind, die direkt gezahlt werden und immer.
00:01:41: Und eine Erstatungsleistung wird auf Antrag, also die Leistungsnachweis,
00:01:48: vorlegen, damit eben der Betrag erstattet wird.
00:01:51: Wir reden hier über diese 125 Euro, die jeden Monat zur Verfügung stehen,
00:01:55: wenn man einen Pflegegrad hat, 1, 2, 3, 4, 5, stehen alle, die gleich zu.
00:01:59: Ja, stellen, das einen gleich zu.
00:02:00: Mal so zur Abwechslung.
00:02:02: Und da ist es so, dass das der einzige Betrag ist,
00:02:06: den man eben nicht per se überwiesen bekommt,
00:02:08: sondern man nimmt eine Leistung in Anspruch, über die wir gleich reden werden,
00:02:13: reicht die Rechnung bei der Kasse ein und kriegt es dann erstattet.
00:02:17: Das ist der Normalfall, so wie es gesetzlich gedacht ist,
00:02:22: der die versicherte Person kriegt die Rechnung, zahlt sie und reicht dann die Rechnung bei der Kasse ein
00:02:28: und bittet um Erstatung der Aufwendungen.
00:02:31: Da hat der Gesetzgeber gesagt, um einen gewissen Bürokratieaufwand zu ersparen,
00:02:36: haben die Pflegebedürftigen auch die Möglichkeit der sogenannten Abtretungserklärung.
00:02:42: Also sprich, ich sage dann den Dienst, der diese Leistung erbringt,
00:02:46: ich trete dir meine Leistung ab, du darfst dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
00:02:52: Da gibt es verschiedene Verfahrensweisen,
00:02:57: manch einer legt eine Abtretungserklärung hin, da treten sie alles ab.
00:03:02: Also das bitte nicht.
00:03:04: Inklusive Erbe und allem.
00:03:06: Also ich bin ein Fan, wo man wirklich mit jeder Rechnung, mit jedem Leistungsnachweis,
00:03:11: die man am Ende des Monats gegenzeichnet, auch die Abtretung dann erklärt.
00:03:15: Und das gilt dann nur für diese einzelne Rechnung, das würde ich dann auch immer empfehlen.
00:03:20: Auf jeden Fall.
00:03:21: Also man sollte, ich weiß, die Dienste werden uns jetzt hassen dafür.
00:03:25: Man sollte keine pauschalisierte Abtretungserklärung unterschreiben,
00:03:29: weil dann eben pauschal alles abgetreten wird und die Dienste damit machen können,
00:03:32: was sie wollen, was diese Leistung angeht.
00:03:34: Sondern es ist sehr zu empfehlen, dass sie jeden Monat erneut für diese eine Rechnung,
00:03:39: und das können die Dienste sehr einfach handhaben, indem sie eben auf dem Leistungsnachweis,
00:03:44: der jetzt unterschreiben ist, von den Versicherten eben draufschreiben,
00:03:47: dass eben dieser Monat, dieser Abrechnungsmonat, diese 125 Euro an den Dienst abgetreten werden.
00:03:53: Genau.
00:03:54: Dann ist auch wichtig zu wissen, diese 125 Euro, die monatlich sozusagen angespart werden,
00:04:02: das wird ja nicht ausbezahlt, das ist ja dann auf dem Buchungskonto der Pflegekasse.
00:04:06: Man kann die Leistung auch erst in Anspruch nehmen, wenn sich dieser Betrag dann auch angespart hat.
00:04:13: Also sprich, wenn ich zum Beispiel im März eine Rechnung über 700 Euro habe,
00:04:17: hat sich aber bis März 3 mal 125 Euro angespart und das sind keine 700,
00:04:23: man würde dann nur diese 3 mal 125 Euro erstattet bekommen.
00:04:27: Also sprich, die Summe, die zur Verfügung steht, kann auch nur ausgegeben werden.
00:04:31: Keine Leistungen für die Zukunft.
00:04:33: Entlassungsbetrag ganz deutlich ist die einzige Leistung, die sich anspart,
00:04:38: wenn sie nicht verbraucht wird, bis zu einem gewissen Punkt, kommen wir noch zu.
00:04:42: Das ist das, worauf dir der Abzielte eben, dass wenn ich jetzt Januar, Februar, März habe
00:04:48: und ich habe nur gar nichts in Anspruch genommen, habe ich quasi Januar und Februar,
00:04:52: 3 mal 125 Euro zum Beispiel für den April.
00:04:55: Und im April kommt wieder 125 Euro dazu, geben wir gleich noch näher drauf ein.
00:05:01: Genau.
00:05:02: Weil es gibt ja den Entlassungsbetrag, kann man ja für verschiedene Sachen nutzen.
00:05:07: Also es gibt ja die sogenannten Alltagstdienste, die zu Hause Einkaufunterstützung
00:05:14: um Haushalt, also Haushaltsnahdienstleistung zur Unterstützung anbieten.
00:05:18: Daneben gibt es auch Pflegedienste und Betreuungsdienste, die diese Leistungen anbieten.
00:05:23: Man kann aber auch mit dem Entlassungsbetrag Leistung, Leistung, die man in Anspruch genommen hat,
00:05:32: wie zum Beispiel Kurzzeitpflege, da wird ja von der Pflegeversicherung
00:05:36: nur die pflegebedingten Aufwendungen bezahlt, sprich die sogenannten Hotelkosten,
00:05:40: Unterkunft und Verpflegung, bekommt ihr als Privatrechnung.
00:05:44: Und diese Privatrechnung kann auch über diesen Entlassungsbetrag dann auch erstattet werden.
00:05:48: Wissen die meisten nicht.
00:05:49: Ja, ja, ja, also da ist ja auch, wenn man jetzt zum Beispiel auch Fahrtkosten.
00:05:56: Zur Kurzzeitpflege.
00:05:57: Ganz wichtig.
00:05:58: Also nicht zur Tagespflege.
00:05:59: Also nicht irgendwohin, sondern Fahrtkosten zur Kurzzeitpflege,
00:06:01: wenn die jetzt auch gesonderten Rechnungen gestellt werden, warum auch immer.
00:06:05: Dann könnte man das auch über diese 125 Euro machen.
00:06:09: Genau, weil Pflegeversicherung keine Fahrtkosten kennt.
00:06:12: Fahrtkosten ist im SGB V verankert, total utopisch.
00:06:16: Die Pflegebedürftigen brauchen meistens Unterstützung beim Transport,
00:06:20: aber Pflegeversicherung kennt keine Fahrtkosten.
00:06:23: Können die nicht?
00:06:24: Können da laufen?
00:06:25: Genau, die können da laufen.
00:06:27: Hallo?
00:06:28: Zum Kurzzeitpflege hin und ganz aufzurücken.
00:06:30: Ist doch jetzt einfach rollst unter dem Armierklemm,
00:06:31: Treppen runtergerutscht und dann geht's selber.
00:06:33: Also wirklich?
00:06:34: Also wichtig, wenn dieser Entlastungsbetrag nicht genutzt wird.
00:06:37: Und der wird sehr, sehr, sehr oft nicht genutzt, ich glaube 80 Prozent.
00:06:41: Also ganz viel nicht.
00:06:42: Es wird nicht in Anspruch genommen.
00:06:43: Es verfällt, erklären wir gleich, nutzen, nutzt das auch für, also alles,
00:06:49: wo man in der Pflegeversicherung Privatleistungen zahlen muss,
00:06:52: würde ich entsprechend versuchen, das dann bei der Pflegekasse erstattet zu bekommen.
00:06:58: Genau.
00:06:59: Auf jeden Fall.
00:07:00: Man sollte es nutzen.
00:07:01: Ja.
00:07:02: Also nicht in die Zukunft.
00:07:05: Also sprich, das Geld muss vorhanden sein, was ausgegeben werden kann.
00:07:08: Und dann, wenn es über ein Dienstleister läuft, Pflegedienst, Betreuungsdienst, Alltagstienst,
00:07:13: gibt es einen sogenannten Leistungsnachweis, wo dann entsprechend die Leistung an dem Tag,
00:07:18: wo sie erbracht wurde, dann eingetragen wird.
00:07:21: Und der pflegebedürftige Mensch oder die unterschriftspfügende Person,
00:07:29: unterschriftspflegende Person, zeichnet diesen Leistungsnachweis gegen.
00:07:35: Und dann geht es sozusagen in die Abrechnung, je nach Größe des Dienstes.
00:07:40: Daurt das auch noch ein paar Tage.
00:07:42: Zum Leistungsnachweis wird dann eine Rechnung erstellt, die dann an die Pflegekasse gerichtet wird.
00:07:48: An die Pflegekasse.
00:07:49: Eigentlich an den Pflegebedürftigen, an die Pflegebedürftige Person.
00:07:53: Stimmt, stimmt.
00:07:54: Also wenn wir jetzt keine Abtretungserklärung kommen, also wir haben zwei Schienen,
00:07:57: wenn keine Abtretungserklärung ist, geht die Rechnung an der die Pflegebedürftige Person.
00:08:02: Liegt das eben nicht, also liegt eine Abtretungserklärung vor, geht die Rechnung an den Pflegedienst.
00:08:08: Aber oder Alltagstienst oder was auch immer.
00:08:11: Wir wissen, dass es viele nicht machen und wir wissen, dass uns die Dienst jetzt dafür hassen werden,
00:08:16: wenn wir das sagen, fordern sie sich, fordert euch eine Kopie der Rechnung ein.
00:08:21: Damit ihr sehen könnt, was die da abrechnen.
00:08:24: Und wenn ihr das Gefühl habt, dass sie Schmu abrechnen, einmal pro Halbjahr,
00:08:29: korrigier mich, wenn es einmal pro Jahr ist, aber mindestens einmal pro Jahr,
00:08:33: ich bin der Mann einmal pro Halbjahr, kann man sich eben bei seiner Kasse einen sogenannten Leistungsauszug zuschicken lassen,
00:08:40: indem man dann sehen kann, was denn wer überhaupt überein als Person abgerechnet hat.
00:08:46: Ob das Ärzte sind, Hilfswürdelanbieter, Alltagsthins, Pflegedienst, was auch immer.
00:08:50: Viel einfacher ist es, darum zu beten oder darauf zu bestehen,
00:08:54: dass man eben von der Rechnung, die eben in diese Abtrethungserklärung gestellt wird, eine Kopie bekommen möchte.
00:09:01: Also es ist ja so, ich habe gesagt, Leistungsnachweis Ende des Monats, also immer nach getaner Leistung, die Leistung muss erbracht sein.
00:09:09: Und dann dauert es bis es zur Pflegekasse geht. Pflegekassen haben Abrechnungsdienstleister, gegebenenfalls wird Star weitergeleitet.
00:09:16: Also das kann ziemlich lange auch dauern.
00:09:19: Dieser sogenannte Kontrauszug, sage ich dazu immer, so ein Leistungsauszug der Pflege oder Krankenkasse, hat man zwar Anspruch drauf,
00:09:28: aber durch diese zeitversetzte Abrechnung kann es dann durchaus sein, dass man dann, wenn ich im März eine Abrechnung hatte,
00:09:34: dass im März noch gar nicht abgebildet seh.
00:09:36: Nee, auf gar keinen Fall. Also das sieht man später.
00:09:38: Deswegen, dein Tipp, dass es vom Dienstleister kommen soll, für mich absolut berechtigt.
00:09:43: Aber wenn es da zu Problemen kommen sollte, die Kassen sind verpflichtet, dies auch entsprechend zu beauskumpften, schriftlich sogar.
00:09:50: Und da kann man dann entsprechend vergleichen.
00:09:52: Ich glaube, also das ist ja eigentlich schon länger da das Gesetz, dass so eine Auskunftspflicht da ist.
00:09:58: Wurde so ein bisschen geheim gehalten.
00:10:01: Ich glaube, jetzt sind alle Kassen dazu auch in der Lage.
00:10:04: Ich glaube, wenn ich dann auf so einem Auszug sehe, oh, das habe ich in Anspruch genommen, aber da habe ich ja noch Ansprüche.
00:10:12: Dass man da gegebenenfalls irgendwelche...
00:10:14: Auf dumme Gedanken kommt und sein Recht einfordert.
00:10:17: Ich fasse es ja.
00:10:18: Seine Leistungsansprüche in Anspruch nehmen könnte und...
00:10:21: Ob man die Kassen deswegen nochmal darauf hingewiesen hat, dass sie diesen Leistungsauszug ausrücken müssen?
00:10:27: Ja, ich weiß es nicht.
00:10:28: Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
00:10:30: Ja, kurz mal so, gedanklich mal ausgeschweiften.
00:10:33: Ja, es gehört dazu. Also das ist die Kontrollmöglichkeit, wo man eben sehen könnte, was jetzt im Rahmen der Entlastungsleistung dann abgerechnet wurde.
00:10:40: Wenn man jetzt keine kopielle Rechnung kriegt zum Beispiel.
00:10:42: Vielleicht noch eine Ergänzung.
00:10:44: Das betrifft Privatpersonen jetzt nicht.
00:10:47: Aber wenn Dienstleister abrechnen, müssen da auch gewisse Konten angegeben werden, weil Statistik.
00:10:53: Damit man dann auch statistisch nachweisen kann, was von diesem Entlastungsbetrag in Betreuungsleistung oder in andere Leistungen dann übergeht, wird das statistisch auch nochmal erfasst.
00:11:05: Genau.
00:11:06: Also wenn man professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, braucht man eben einen Dienst, muss man erstmal finden, muss man auch leider sagen.
00:11:15: Und die rechnen eben über ein Leistungsnachweis ihre Leistung ab. Den unterschreibt man.
00:11:20: Dann hat man zwei Möglichkeiten. Man bezahlt die Rechnung selber, kriegt also die Rechnung, zahlt an den Alltagstienst, dann reicht oder an den Betreuung, was auch immer Dienst.
00:11:28: Und reicht die Rechnung bei der Kasse ein und ihr erstattet einen das. Oder man gibt eine Abtretungserklärung mit der Bitte, immer eine kopielle Rechnung zu kriegen.
00:11:36: Und dann rechnet der Dienst die Rechnung direkt mit der Kasse ab.
00:11:41: Diese beiden Möglichkeiten. Und dann haben wir eben auch noch die Nachbarschaftshelfer.
00:11:44: Da haben wir auch Folgen, wir wissen, dass es nicht in allen Bundesländern möglich ist.
00:11:49: Hier nochmal der Hinweis, wenn man da genau ist, dass man die Rechnung, die man in der Kasse hat, nicht in allen Bundesländern möglich ist.
00:11:57: wissen will, auf die wunderbare Seite "pflege-jungel.de" zu gehen von
00:11:56: André Dohmeier, der das wunderbar aufbearbeitet hat. Das Thema auch
00:11:58: Bundesland spezifisch, wo ihr euch das angucken könnt. Und da ist es eben so,
00:12:04: dass auch da die Kassen natürlich ein Nachweis haben möchte, wenn man das
00:12:08: macht, was man getan hat. Das heißt ein Formblatt, auf dem man dann aufschreibt.
00:12:11: Das gibt es ja meistens dann auch bei den Kassen, die das dann auch entsprechend
00:12:15: erlauben. Die kann in den Bundesländern, wo das
00:12:20: zugelassen ist. Da kriegt man dann so einen Schreiben von der Kasse, wo man
00:12:24: dokumentiert und das bei der Kasse einreicht und die Kasse einem dann die
00:12:27: Beträge erstattet. Ist relativ niedrigschwellig, was ich von auKa
00:12:32: Nord-Ost reden habe. Wir reden hier über Silipallebeträge.
00:12:35: Fängt irgendwo bei 8 Euro an. Also wenn man unter Mindestlohn arbeiten möchte, ist
00:12:40: das ein Bereich. Egal. Das ist ein anderes Thema, da können wir uns lange ausmehren,
00:12:44: ob 8 Euro erhält. Da muss ich mal wieder auf mein Appell an meine Freunde,
00:12:49: bei der auKa Nord-Ost richten. Wenn ihr solche Sachen macht und abrechnet, dann
00:12:57: wäre es ganz toll, wenn ihr euch auch an Geld und das Recht haltet und wenn die
00:13:01: Leute euch das einreichen und derjenige eben unterschrieben hat, dass er das
00:13:04: Geld gekriegt hat, dass er nicht ankommt und noch Kontorauszüge einfordert.
00:13:08: Das ist nicht rechtens, weil das so nicht im Gesetz steht, im Gesetz steht
00:13:10: drin und oder und wenn der eigene Leistungsnachweis eben vorlich der von
00:13:14: der Kasse zur Verfügung gestellt wurde, ist es ein bisschen lustig.
00:13:18: Wenn ihr ankommt und sagt akzeptieren wir nicht, schick uns mal Kontorauszüge.
00:13:22: So, das mal an der Stelle wird bestimmt noch, wir wissen es auKa irgendwo um Süden
00:13:27: baden, würden wir irgendeine Kasse, also irgendeine grüne Kasse mit drei Buchstaben
00:13:31: macht das auch so. Muss man aufpassen, ist nicht in Ordnung.
00:13:34: Wenn man ein Formblatt einer Kasse nutzt, was die einem zur Verfügung stellt und
00:13:38: darauf dokumentiert und die andere eben unterschreiben, dass er das Geld gekriegt
00:13:42: hat, reicht das völlig aus. Es ist eine Quittung. Gibt es auch so ein Urteil vom
00:13:45: BF Dinkster von vor zehn Jahren schon, wonach das rechtens ist. Also von daher
00:13:52: sollten diese Spiele rein und das Leben schwer machen für die Versicherten
00:13:56: aufhören. Weil da kann man nämlich keine Abtretungserklärung machen. Also ich kann
00:13:59: die Kohle nicht an den Nachbarschaftshelfer abdrücken und sagen hier
00:14:02: rechnen wir mal selber ab, sondern ich muss das eben selber machen, was ziemlich
00:14:05: aufwendig teilweise ist. Gibt es sogar, also es gibt sogar die Möglichkeit direkt an
00:14:11: den Nachbarschaftshelfer. Das geht auch, aber mit einer Hürde.
00:14:15: Bestimmt nicht mit der Aukar. Was es aber beim Entlastungsbetrag auch gibt, also
00:14:21: ich habe es ja vorhin gesagt, es wird kaum genutzt, also bis fast 80 Prozent
00:14:26: wird das gar nicht in Anspruch genommen, weil man es nicht kennt, weil es keine
00:14:30: Anbieter gibt und so weiter. Das führt dann dazu, dass der Betrag nicht in
00:14:34: Anspruch genommen wird und da sagt der Gesetzgeber, wenn ich das im Jahr dann
00:14:39: nicht in Anspruch nehme, wird das aufs nächste Kalender halb Jahr übertragen.
00:14:44: Also sprich, ich habe 2023 nichts in Anspruch genommen. Die 1500 Euro, die
00:14:49: sich dann in den zwölf Monaten 825 Euro angespart haben, übertragen sich auf
00:14:54: 2024 bis zum 30.6. Und jetzt kommen ganz viele Fragen. Wie ist es denn?
00:15:02: Also 30.6. Das ist Folgejahr. Das ist so, das Geld, was ich aus
00:15:08: 23 nicht verbraucht habe, verfällt am 30.6.24. Und jetzt müssen wir, bevor du
00:15:16: weitermasst, dazu sagen, vordergründig, wenn man in 24 Leistungen
00:15:20: ansprungen im ersten Halbjahr ist, noch sind die Restbeträge aus 23 abzurischen.
00:15:24: Da gibt es nämlich Diskussion. Also ich habe ja selber auch in der Kaste
00:15:29: gearbeitet und es soll ja im Sinne des Versicherten Entlastung, es steckt sogar
00:15:33: im Namen selber drin. Und da haben wir im Sinne des Versicherten dann auch, wenn
00:15:38: auch die Rechnung, die Leistung im Februar 2024 erbracht wurde, es aber ein
00:15:46: Übertrag von 2023 gab, haben wir das vom 2023er Budget bezahlt.
00:15:52: Damit das Vorteilhaft für den Versicherten, für die Pflegebedürftigen ist und das neue
00:15:57: Geld sozusagen sich auch noch anspart und nicht verfällt. So ist es ja auch
00:16:01: politisch gewollt, muss man ganz klar so sagen. Und jetzt kommen auch so Fragen,
00:16:05: aber wie ist es denn, wenn ich dann im Juli 24 eine Rechnung bekomme, aber die
00:16:11: Leistung wurde im Mai 24 erbracht, kann ich das vom Übertrag zahlen oder nicht?
00:16:17: Da gibt es Konstellationen, wo es heißt... Also die Frage ist, zählt das Rechnungsdatum
00:16:22: oder das Leistungsdatum? Das Leistungsdatum oder das Eingangsdatum?
00:16:27: Also das Rechnungs-Eingangsdatum. Genau. Wir kommen noch dazu, da
00:16:31: kommt es ja noch nicht schrägere Konstellation. Also man muss dazu sagen,
00:16:33: das Beruht auf dieser schriftlichen Darstellung im Gesetz, natürlich schriftlich,
00:16:38: ist klar, aber auf der Darstellung im Gesetz, wo Ihnen drin steht, dass es bis zum 30.
00:16:42: 6. Ananspruch genommen werden kann. Darauf beruht diese Fragestellung, was denn dann gilt.
00:16:48: Ja genau. Und wir haben es vorhin schon gesagt, das muss erst mal erledigt sein,
00:16:54: zum Monatsende unterschreibe ich den Leistungsnachweis, dann wird eine Rechnung
00:16:59: erstellt, manche Pflegedienste haben eine langsame Buchhaltung, andere haben finanzielle
00:17:05: Liquiditätsspielräume und rechnen dann in drei, vier Monaten ab. Also da kann es durchaus sein,
00:17:12: dass meine Märzleistung erst im August kommt. Trotzdem ist die aber im März erbracht und
00:17:20: dann muss es auch aus dem... Also was heißt muss, das kann dann aus diesem Übertrag dann auch
00:17:24: entsprechend bezahlt werden und sollte auch, weil im gemeinsamen Rundschreiben ist das auch noch mal
00:17:29: explizit gesagt, ich zitiere, verfällt diese Anspruch mit dem 30. Sehn. Ersten Halbjahr eines
00:17:40: Kalenderjahres sind deshalb gegebenenfalls aus dem Vorjahr übertragene Ansprüche vorrangig
00:17:45: zur Erstattung von Aufwendung einzusetzen. Also im Sinne des Versicherten, im Sinne des
00:17:50: Pflegebedürftigen. Bitte liebe Kassen, guckt genau, wann das dann erstellt wurde. Jetzt setzt
00:17:56: mit dem Ganzen noch einen drauf. Ein kleines Häubchen oben drauf, weil es gibt ja Versicherte,
00:18:01: die sind Beihilfe berechtigt. Wer davon noch nie etwas gehört hat, Beihilfe ist, wenn man im
00:18:07: Beamten-Tum unterwegs ist im Staatsdienst, dann gibt es eben Beihilfe, ich will das jetzt gar nicht
00:18:11: groß erklären, aber das ist so... Kurz mal zu den Personengruppen, das kann... Nee, das ist so Lehrer oder auch
00:18:17: auch Beamte, die in der Behörde... Also wirklich Querbitt. Na alles, was irgendwie im Beamten... Also
00:18:22: wirklich kann wirklich alles dabei sein. Und da ist es so, dass es gibt so prozentuale Verhältnisse,
00:18:29: ist auch lustig, 30, 50, 70, je nachdem, und so muss man auch nicht drauf weiter eingehen, was eben
00:18:35: diese Beihilfestelle bezahlt. Und das heißt, wenn ich eine Rechnung habe von 100%, und ich habe jetzt
00:18:40: einen Beihilfeanspruch von 50, dann zahlt 50 die Pflegegasse, 50% zahlt die Beihilfe. Habe ich 70,
00:18:45: 30, zahlt 30 die Gasse, 70 die Beihilfe. Und da ist es nämlich auch so, dass eben die Frage
00:18:51: aufkam, also mal ganz hässliche Grüße an die Beihilfestelle, die zugehört hat. Wir fanden diese
00:18:57: Frage wirklich knaller und haben uns... Hat uns beschäftigt... Hat uns wirklich 2-3 Tage beschäftigt,
00:19:02: um da durchzublicken, weil wir auch erst... Na klar, ist doch so und so, und dann sind wir darüber
00:19:06: gesteupert, ja wo steht es denn? Genau. Und das war gar nicht so einfach, das rauszufinden, aber wir
00:19:10: haben es rausgefunden. Ich sage dir da gleich was dazu, weil es ist nämlich so, dass dieser Leistungszeitraum
00:19:17: gilt, wenn man das, was wir gesagt haben, diese ganzen Verknüpfung aus dem Gesetz, aus dem Rundschreiben
00:19:21: der Kassen, dass das vorder... Vorrangig zu nehmen ist und eben das der Leistungsze... Also erst mal
00:19:28: muss die Leistung erbracht werden, ja. Das heißt, ich kann ja bis zum 30.6., 23.59, kann ich eine
00:19:36: Leistung im ersten halb her erbringen und kann sie am ersten, zweiten, dritten, Juli, August,
00:19:40: September auch erst in Rechnung stellen. Es gibt Riesenpflegedienste, die ich kenne, die schreiben
00:19:45: teilweise erst ein halbes Jahr später Rechnung, weil so eine Buchhaltung und Buchwirkung kann man
00:19:48: sich teilweise gar nicht vorstellen, das ist sehr aufwendig. Und deswegen gilt eben der Leistungszeitraum
00:19:54: 1. Januar bis 30.6., was in diesem Zeitraum passiert, wenn noch Restbeträge aus 23 zum Beispiel vorhanden
00:20:00: sind, sind die vorrangig, so wie es steht, vorrangig eben abzurechnen. Und die Rechnung dazu kann
00:20:07: aber auch erst im September/October kommen. Wenn sich das auf den Leistungszeitraum erstes halb
00:20:11: herbezieht und dann noch Gelder vorhanden sind, sind diese eben aufzuwenden. Das Problem an der
00:20:17: ganzen Sache ist, also wenn ich das jetzt richtig weiß, erstattet die Beihilfe nur ein Jahr. Nach
00:20:25: einem Jahr sind sozusagen diese Leistungsansprüche dann nicht mehr vorhanden. Ja, ja, ja, bei der
00:20:29: Beihilfe ist es anders. Wenn da so ein Zeitverzug dann auch ist, auchgrund der Rechnungsstellung und
00:20:35: meist warten die Kunden, Schlau bis in drei Jahre, ein oder drei Jahre, das ist auch egal. Meist warten
00:20:40: die Kunden, dass die Pflegekasse dann erstattet und dann wird es in der Beihilfe erst eingereicht. Also
00:20:45: noch mal so ein Zeitverzug, das dann auch dazu führt, naja okay, das ist ja jetzt nach dem 30.6.,
00:20:50: also können wir das nicht zahlen. Doch bitte ja. Und zumal, also ich würde der Beihilfestelle dann
00:20:54: auch sagen, seid mir nicht böse, ich will euch auch nicht zu nahe treten. Ihr seid in Anführungsstätigen
00:21:01: ja nur eine Zahl, die Prüfung läuft ja über die Pflegeversicherung. Ich finde das immer schade,
00:21:06: wenn die Pflegeversicherung schon jahrelang das Go gegeben hat, die Leistungen schon seit Jahren
00:21:11: in Anspruch genommen werden und jedes Mal ein neuer Antrag gestellt werden muss, letztens gesehen,
00:21:17: drei Seiten lang und da muss nur ein Kreuz gesetzt werden, aber es muss also schade auch um die
00:21:22: Bäume in der digitalen Zeit nur so mal ein oder anderen. Ja, es bezog sich auf die Frage, was
00:21:28: denn der Leistungszeitraum ist, wann etwas zu bezahlen ist. Daher kam diese Frage aus der
00:21:33: Beihilfestelle, das war wirklich sehr spannend. Wenn man Beihilfe berechtigt ist, ist es eben auch hier
00:21:39: der Fall, dass diese Erlastungsbetrag eben dann prozentual aufgeteilt wird, Beihilfestelle,
00:21:44: Pflegekasse und es gilt, dass der Leistungszeitraum, wann diese Leistung stattgefunden hat,
00:21:49: resultiert eben aus den leistungsrechtlichen Vorschriften. Eine Leistung ist erst zu erbringen
00:21:53: und dann kann sie abgerechnet werden. Und wenn ich eben einen Anspruch habe, dass bis 30.6. eine
00:21:58: Leistung erbracht werden kann und ich sie an diesem Tag erbringe, kann ich nicht am 30.6. gleich
00:22:03: die Rechnung stellen. Das funktioniert nicht. Vielleicht noch ein Hinweis, Erstattungs, also
00:22:07: dieser Entlastungsbetrag ist nicht, also man muss es nicht beantragen. Sprich, wenn ich das,
00:22:14: wenn ich in Vorkasse gegangen bin von einem zugelassenen Dienst dann die Rechnung habe,
00:22:18: das kann ich dann direkt bei der Pflegekasse zur Erstattung dann einreichen. Das muss vorher
00:22:22: nicht beantragt werden. Genau, wir hoffen, dass es nicht allzu verwirrend war. Wir werden in die
00:22:29: Beschreibung bei Podcast und bei YouTube und so weiter wieder nützliche Links und Infos dazu
00:22:36: reinpacken. Guckt es euch in Ruhe an. Ihr wisst Bescheid, Entlastungsbetrag, spart sich an,
00:22:43: wenn er nicht verbraucht wird, verfällt zur Jahresmitte des Folgejahres. Man kann ihn direkt
00:22:48: abrechnen und sich von der Kasse erstatten lassen. Man kann über Abtrethungserklärung direkt das vom
00:22:53: Leistungsanbieter in Rechnung stellen. Dann sollte man darauf achten, dass man eine Rechnung kriegt,
00:22:56: eine Kopie der Rechnung oder sich eben Leistungsauszug regelmäßig bei der Kasse besorgen,
00:23:00: damit man überprüfen kann, was abgerechnet wurde. Und Fazit, der Leistungszeitraum zählt als
00:23:07: entsprechender Abrechnungszeitraum. Der Leistungszeitraum zählt als Abrechnungszeitraum. Das war es. In diesem
00:23:14: Sinne, bleibt schön gesund. Ja, schon. Zack raus hier. Ja, reicht jetzt. Das muss hier zack zack gehen.
00:23:22: Manche Kommentare von euch sind echt lustig hier. So zack kommt man schneller auf den Punkt. Nee,
00:23:28: wenn ich einen Kaffee trinke, nehme ich mehr Zeit. In diesem Sinne. Bleibt schön sakastisch und gesund
00:23:34: vor allem. Tschüss.
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