81 - Steuern auf Pflegegeld und Verhinderungspflege
Shownotes
Steuerpflicht auf Pflegegeld und Verhinderungspflege? Wie diese Leistungen für Pflegebedüftige und Pflegepersonen steuerrechtlich behandelt werden, ob sie z.B. auch bei Sozialleistungen angerechnet werden, klären wir in dieser Episode - Alles, was du unbedingt wissen musst – von Steuerbefreiung bis Steuerpflicht. Erfahre, wie du rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite bleibst!"
Zum BLOG: https://duendar-henseleit.de/2024/09/08/steuerpflicht-auf-pflegegeld-und-verhinderungspflege/
Infos:
1) Personen, die zu Hause von Angehörigen ohne Pflegedienst versorgt werden, erhalten je nach ihrem Pflegegrad ein Pflegegeld nach §37 SGB XI. Dieses steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung und bleibt bei der Berechnung einkommensabhängiger Sozialleistungen unberücksichtigt (§ 3 Nr. 36 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
2) Nach § 3 Nr. 36 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist ebenso sichergestellt, dass Pflegepersonen das empfangene Pflegegeld nicht versteuern müssen. Einnahmen für Pflegeleistungen, pflegerische Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung sind bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI steuerfrei. Es muss eine sittliche Pflicht gegenüber der pflegebedürftigen Person vorliegen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für private Pflegeversicherungen.
3) Wird Pflegegeld für ein Kind an die Eltern gezahlt oder erhält die Pflegeperson selbst Sozialhilfe, so wird das Pflegegeld nicht als anrechenbares Einkommen betrachtet. Auch beim Bezug von einkommensabhängigen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach § 19 SGB II gilt dies entsprechend.
4) Pflegegeld wird nicht als Einkommen der Pflegeperson gewertet, sondern zählt zu den zweckbestimmten Einnahmen (Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit §§ 11-11b SGB II).
5) Für Pflegepersonen, die keine Angehörigen sind, gilt grundsätzlich, dass weitergereichtes Pflegegeld als Einkommen berücksichtigt wird. Besteht eine sittliche Verpflichtung, ist dies nicht der Fall, muss aber vor dem Finanzamt glaubhaft dargelegt werden. Eine sittliche Verpflichtung wird überwiegend dann angenommen, wenn nur EINE Person gepflegt wird.
6) Pflegegeld und Wohngeld: Pflegegeld wird bei der pflegebedürftigen Person nicht als Einkommen angerechnet. Wenn das Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergegeben wird, gelten folgende Regelungen:
- Pflegeperson wohnt im Haushalt und erfüllt eine sittliche Pflicht: Das Pflegegeld wird nicht angerechnet.
- Pflegeperson wohnt nicht im Haushalt, erfüllt aber eine sittliche Pflicht: Das Pflegegeld wird zur Hälfte angerechnet.
- Pflegeperson wohnt nicht im Haushalt und erfüllt keine sittliche Pflicht: Das Pflegegeld wird voll angerechnet. (§ 14 Abs. 2 Nr. 26 Wohngeldgesetz)
7) Verhinderungspflege:
- Die Leistungen für Verhinderungspflege sind für die pflegebedürftige Person, wie das Pflegegeld, steuerfrei.
- Pflegepersonen, die im Rahmen der Verhinderungspflege tätig sind, müssen diese Einnahmen beim Finanzamt angeben. Verwandte bis zum 3. Grad sowie Personen, die die Pflege aufgrund einer sittlichen Verpflichtung übernehmen, sind nach § 3 Nr. 36 EStG i.V.m. § 15 Abgabenordnung von der Steuerpflicht befreit.
8) Geldleistungen, die von der pflegebedürftigen Person an die Pflegeperson weitergereicht werden, sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn sie nicht aus Mitteln des Pflegegeldes nach §37 SGB XI stammen (s.o.).
9) Pflegepauschbetrag: Pflegegrad 2 = 600€ Pflegegrad 3 = 1.100€ Pflegegrad 4 oder 5 = 1.800€
Quellen:
Steuern
https://www.bundestag.de/resource/blob/592656/3608e7dab5de59aca5c47a8d07dfbbf7/WD-4-202-18-pdf.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html?
https://datenbank.nwb.de/Dokument/640344/
Pflegepauschbetrag
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegepauschbetrag/
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pflegegrad #pflegegeld #steuern #tipps
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00:00:00: Hallo! Herzlich willkommen zu unserem Podcast. Schön, dass ihr alle wieder dabei seid. Wir freuen uns
00:00:08: über eure Kommentare und total spannend. Total spannend. Und wer habt ihr angekündigt? Ja,
00:00:15: weiter geht's in eurem Fliegecafé mit dem leitlichen und wunderschönen Thema der Steuern.
00:00:23: Steuern rauf, Steuern runter. Wer muss Steuern bezahlen oder auch nicht? Die große Frage
00:00:29: "Flegegeld, Klammer auf, Klammer zu, Steuer frei". Also dieses Thema Steuern ist bei mir ein absolut
00:00:39: rotes Tuch. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Das war eine richtige Herausforderung, weil das ist
00:00:45: so... dieses Gesetz greibt dahin, das wiederum dahin und überhaupt. Wir versuchen es euch heute
00:00:52: nachvollziehbar zu erklären. Ja, es gibt ja so viele Mythen und viele, man liest so viel und man
00:00:59: hört so viel. Ja, Pflegegeld musste versteuern, Verhinnungspflege musste versteuern. Immer wieder
00:01:04: die große Frage, wenn man dann Sozialleistungen kriegt oder Wohngeld und so weiter. Wird denn das
00:01:08: Pflegegeld von der pflegebedürftigen Person angerechnet oder nicht? Wie ist das bei pflegebedürftigen
00:01:14: Kindern, wenn die Eltern das Pflegegeld kriegen? Wie verhält es sich da? Oder auch gibt es irgendwelche
00:01:19: Steuervorteile, die ich gelten machen kann oder auch nicht? Und wir wollen einfach mal mit Versuchen
00:01:25: diese ganzen Mythen zusammenzufassen, aufzulösen und fangen ganz vorne an, bei dem Punkt, wenn ich
00:01:33: selber pflegebedürftig bin und Pflegegeld kriege, ist das dann steuerfrei oder muss ich
00:01:39: darauf Steuern zahlen und zählt es als Einnahme oder nicht? Soll ich antworten? Bitte. Es ist steuerfrei.
00:01:45: Punkt. Ganz einfach. Es gibt wunderbaren Paragrafen im Einkommenssteuergesetz und es ist so, dass es
00:01:58: eine Sozialleistung ist, die eben zweckgebunden ist. Das heißt, die soll aufgewendet werden,
00:02:04: um eben die eigene Pflege, das ergibt sich eben aus §37 ist das, glaube ich, soll dafür
00:02:12: eingesetzt werden, um selber seine Pflegehilfen zu organisieren. So. Und wenn ich jetzt das
00:02:17: Pflegegeld kriegen würde und ich würde darauf Steuern bezahlen, hätte ich schon einen Nachteil.
00:02:20: Und dieser Nachteil darf eben nicht sein. Deswegen wird es auch nicht auf Sozialleistungen,
00:02:25: nicht auf Wohngeld oder was auch andere Leistungen wird es nicht angerechnet. Und
00:02:30: gleiches gilt eben auch, wenn pflegebedürftige Kinder, minderjährige, wenn das Pflegegeld eben
00:02:37: auf das Konto der Eltern geht, ist das das Gleiche? Das ist das selbe. Also da ein kleines Kind kann
00:02:44: mich mit Geld umgehen. So schlecht planen und einsetzen. Genau. Ist aber pflegebedürftig,
00:02:50: bekommt Pflegeleistung und die Eltern erhalten das Geld und das wird auch nicht angerechnet. Also
00:02:57: das ist Pflege, Geld ist immer für die Pflege da. Ja. Wir werden euch in der Beschreibung den
00:03:05: entsprechenden Paragrafen dazu reinpacken aus dem Einkommensteuergesetz und so weiter, wo ihr das
00:03:10: in Ruhe nachlesen könnt. Hier sei gesagt, Pflegegeldempfänger müssen das nicht versteuern,
00:03:17: weil es ihm nicht als Einkommen zählt. Genau. Punkt. Punkt. Jetzt kommen wir zu der Konstellation.
00:03:23: Ich pflege als Pflegeperson eine pflegebedürftige, also ich pflege meine Mutter und bekomme dafür
00:03:31: Geld. Von der Mutter. Von der Mutter, von der pflegebedürftigen Mutter, also das Pflegegeld,
00:03:37: was sie bekommt, gibt sie mir für meine Leistung als kleine Entschädigung. Und da ist jetzt die
00:03:44: große Frage, wenn ich also von meiner Mutter für die Tätigkeit, die ich da vollziehe, das heißt
00:03:50: ihr beim Körperpflegehelfe einkaufen, also da ist es wirklich egal. Da ist es egal. Da ist es wirklich egal.
00:03:55: Ich würde sagen, so diese ganzen Sachen, was machen, also es geht jetzt nicht darum, die Wohnung zu
00:03:58: tablizieren, sondern es geht eben um Sachen, die mit der Pflege zu tun haben. Viele fragen ja,
00:04:04: ob das halt nur auf die Körper bezogene Pflege bezogen. Es geht wirklich um Betreuung und wenn ich
00:04:09: irgendwie mich um den Papier kram, also das ist... ... zu Apotheke fahren, zu Ärzten und so weiter. Und wenn ich da eben
00:04:15: von meiner Mutter das Pflegegeld, jetzt gehen wir mal davon aus, vollständig im Monat bekomme, ist das dann
00:04:22: steuerpflichtig. Das ist bis zur Höhe des Pflegegeldbetrages anhand des Pflegegrades orientiert,
00:04:34: auch steuerfrei. Ja, das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wir reden jetzt einmal über die Leistungshöhe,
00:04:42: wonach das steuerfrei ist. Das heißt zwölfmal das Pflegegeld in einem Jahr ist der maximale
00:04:50: Höchstbetrag bei Pflegegrad 2, beispielsweise aktuell Jahr 2024, 3984 Euro so. Die pflegedurfige
00:05:01: Person, das heißt die Mutter, hat zwölf Monate lang im Jahr 2024 ein Pflegegrad, das heißt sie
00:05:06: könnte diese 3984 Euro eins zu eins an ihre Tochter überweisen oder an die Hand geben. Diese müsste
00:05:17: diese Einnahme in ihrer Steuererklärung angeben, aber weil es eben eine moralische unsittliche
00:05:23: Verpflichtung gegenüber der Mutter ist, ist das eben nach § 36 Einkommensteuergesetz,
00:05:32: ne § 3 Nummer 36 Einkommensteuergesetz, steuerfrei. Wir verlinken auch das in der Beschreibung,
00:05:40: damit man schön nachlesen kann. Das heißt, wenn ich als Tochter Geld dafür kriege bis
00:05:47: zu diesem Höchstbetrag des Pflegegrades im Jahr gerechnet, dann ist das steuerfrei. Hier gibt
00:05:55: es noch so ein kleines Hintertürschin. Es gibt sozusagen die 1500 Euro, die als Mindesthöhe
00:06:02: angegeben sind. Und wenn man das dann entsprechend aufdröselt, sind das die Entlastungsleistungen,
00:06:08: die 125 Euro, die man monatlich auch bei Pflegegrad eins bekommt. Sprich die Konstellation,
00:06:15: wenn ich Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehme, könnte der Nachbarschaftshäfer, die Nachbarschaftshäferin,
00:06:22: den Betrag bis zu 1500 Euro, wie du es beschrieben hast, auch bei der Steuer angeben. Aber dieser
00:06:28: Betrag wäre steuerfrei. Ja, explizit dazu gesagt, diese 125 Euro haben wir eine eigene Folge,
00:06:34: kommt da oben hin, ist eben eine Leistung, eine Erstatungsleistung, schaut euch die Folge an,
00:06:42: Angehörige, Pflegepersonen, eingetragenen Pflegepersonen können es nicht machen, aber wenn
00:06:47: ich eben auch als Nachbarschaftshelfer das mache, auch der kriegt eine Summe und deswegen ist
00:06:51: eben explizit aufgeführt, dass eben dieser Mindestbetrag von 1500 Euro im Jahr eben zählt
00:06:56: als Steuerfreiheit. Und jetzt kommt die dritte Konstellation. Ich pflege meine Mutter,
00:07:01: bekomme dafür aber kein Pflegegeld. Gar nichts. Gar nichts, gar nichts, aber mache es trotzdem
00:07:07: gerne. Genau, also nehmen wir mal an, man hat ein gutes Verhältnis und ich, wir kennen ja ganz
00:07:11: viele, die sagen, ich nehme dafür kein Geld an und es kann ja auch sein, dass die Mutter dann eben
00:07:15: ein Pflegedienst noch mit involviert hat, der das ganze Geld aufbraucht, über die Sachleistung
00:07:19: und es bleibt also nichts übrig und ich mache es trotzdem. So, was kann ich dann tun? Da kann
00:07:25: ich auch wieder, also das wird dann auch angegeben und dann habe ich nämlich einen Steuerfreibetrag.
00:07:31: Ja, einen sogenannten Pflegepauschbetrag und zwar ist er nach den Pflegegraden gestaffelt,
00:07:38: Pflegegrad 2 600 Euro, Pflegegrad 3 1100 Euro und Pflegegrad 4 oder 5 1800 Euro,
00:07:45: die ich pauschal eben in der Steuererklärung angeben kann. Genau, der kriege ich sozusagen
00:07:52: eine Steuervergünstigung. Ja, Pflegepauschbetrag ist nicht mit dem normalen Pauschbetrag zusammensetzbar,
00:08:00: weil er höher ist, kann man diesen ansetzen. Das heißt, ich pflege meiner Mutter, kriege
00:08:07: gar nichts dafür. So, jetzt habe ich eine Schwester. Mein Gott, diese Familienverhältnisse. Und wir
00:08:14: machen das zusammen, da sind wir zu zweit. Das ist ganz wichtig, dieser Pflegepauschbetrag ist
00:08:20: Personen gebunden an die pflegebedürftige Person. Das heißt, wenn die pflegebedürftige
00:08:27: Person von zwei Töchtern gepflegt wird, wir nehmen jetzt mal Pflegegrad 2 ist der Pauschbetrag
00:08:31: 600 Euro. Dann sind das also zweimal 300 Euro, weil es dann geteilt wird, weil man muss in der
00:08:39: Steuererklärung die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person mit angeben,
00:08:44: damit dem nachvollzogen werden kann. Wer macht denn da überhaupt das? Wie viele rechnen da?
00:08:47: Die pflegebedürftige Abhundertte von Personen. Ja, genau. Also, wir haben dann eben bei zwei Töchtern
00:08:56: 300 Euro, bei drei Töchtern oder bei zwei Töchtern und einem Sohn, bei drei Personen 200 Euro
00:09:01: und so weiter. Sind es zehn Leute, dann kriegt halt die dann noch 60 Euro für die Steuererklärung.
00:09:06: Dann haben wir noch den Pauschbetrag dazu. Also Pflegepauschbetrag wird durch die Anzahl der
00:09:13: Pflegepersonen geteilt, die sich um eine Person kümmern. Es kommt noch eine Konstellation. Ich
00:09:20: bin die Nachbarin und mache im Rahmen Ersatzpflege, also die Verhinderungspflege. Ist der Betrag,
00:09:29: den ich als Ersatzpflegepersonen bekomme, steuerfrei? Ja, das ist eine Frage, die wirklich immer
00:09:36: und immer wieder kommt und sehr häufig wird dann eben gesagt, ja, es muss in der Steuererklärung
00:09:39: angemelt, steuerpflichtig. Es ist nicht steuerpflichtig, wenngleich man auch dieses in der Steuererklärung
00:09:45: angemelt muss. Es gibt da auch ein wunderbares kommentiertes Rundschul.
00:09:49: des Bundesfinanzministeriums von vor, ich glaube, acht,
00:09:53: jahr, neun Jahren, aber mittlerweile eben auch aus dieser gesetzlichen Regelung heraus,
00:09:59: und zwar ist das so, dass eben, deswegen sprachen wir am Anfang von der Leistungshöhe,
00:10:04: die Leistungshöhe sind eben das Pflegegeld, das heißt, das Pflegegeld.
00:10:09: §37, also damit man nicht jedes Mal den Betrag verändert, ist der Bezug dann auf
00:10:14: dem §37 des Pflegegeldes. Genau, da ist ja das Pflegegeld benannt,
00:10:19: die Leistungshöhe, und das heißt, die Verhinderungspflege ist leider nicht zusätzlich oben draufgepackt,
00:10:26: das heißt, §37, die Höhe des Pflegegeldes im Jahr plus maximal Betrag aktuell 2418 Euro,
00:10:34: sondern diese 2418 Euro sind eben in diesem Betrag inkludiert.
00:10:40: So, es ist jetzt aber auch so, dass ja die Pflegepersonen und die Ersatzpflegepersonen
00:10:46: können nicht gleich sein, wenn es um diese Höhe geht.
00:10:51: So, es gibt diese Konstellation, dass eben die Tochter in Urlaub fährt, die Nachbarin macht es,
00:10:57: und die kann eben dann auch diese bis zu 2418 Euro bei sich in der Steuerklärung angehen
00:11:02: und aus der Sittlichen Verpflichtung heraus.
00:11:04: Grundsätzlich nimmt man an, wenn jemand eine Person eben betreut, dass es eben eine Sittliche Verpflichtung gibt.
00:11:10: Wenn es mehrere sind, dann muss man gegenüber dem Finanzamt darlegen,
00:11:14: woraus dann diese Verpflichtung besteht.
00:11:15: Das heißt, wenn ich jetzt drei Familienangehörige pflege, ergibt sich aus dieser Familienbande eben,
00:11:21: diese Sittliche Verpflichtung, bin ich Nachbar und pflege in meinem Haus drei Pflegebedürftige,
00:11:25: dann muss ich darlegen, worin dann meine Verpflichtung, für den ging über.
00:11:28: Ja, wenn ich net oder verdiene ich Geld.
00:11:30: So, man sollte da nicht reinschreiben, ich mache das, weil ich erben will, dann ist man raus,
00:11:34: sondern man muss schon einen drifftigen Grund angeben, dem Finanzamt ging über und dort klarmachen,
00:11:39: warum man jetzt eben das hier horrende Summen ansetzt, zum Beispiel 10.000 Euro bei drei Leuten als Beispiel.
00:11:47: Sittliche Verpflichtung.
00:11:49: Jetzt ist es so, wir hatten ja in unserer Verhinderungspflegefolge für pflegende Angehörige darüber gesprochen,
00:11:56: dass eben auch Angehörige bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft eben auch Verhinderungspflege durchführen können.
00:12:03: Und wenn sie dann eben Kilometervergütung und Verdienstausfall gelten machen, eben auch bis zu der höhe, maximal höhe von 2018 Euro.
00:12:12: Und da ist es eben so, da wird mit Sicherheit die Frage kommen, ja, aber wir sind ja zwei Leute, die sich um meine Mutter kümmern
00:12:18: und mittlerweile können ja auch zwei Pflegepersonen, die andere Person eben dem Urlaub vertreten,
00:12:24: dann aber nur eben Kilometer und Verdienstausfall gelten machen.
00:12:29: Und dadurch, dass in solchen Fällen davon ausgegangen wird, dass das Pflegegeld eben eanteilig aufgeteilt wird,
00:12:33: wird man nie über diesen maximal Betrag kommen.
00:12:36: Das normal, weil jetzt die Frage kommen wird, ja, aber wenn das nicht inkludiert ist und wir kriegen ja das Pflegegeld
00:12:40: und ich mache dann noch die Verhinderungspflege, bleibt denn jetzt übrig.
00:12:42: Nee, wenn das aufgeteilt wird, auf jeden Fall.
00:12:45: Das heißt, wir haben die Verhinderungspflege, die in der pauschalen Vergütung, also in diesem Satz von bei Pflegegrad 2, 3.000, 9.80 Euro liegt sowieso drunter.
00:12:55: Liegt sowieso drunter.
00:12:57: Bei Pflegegrad 1 hat man keinen Anspruch auf Verhinderungspflege, also man würde über 1.500 liegen,
00:13:02: aber man hat keinen Anspruch, kommt nichts zum Tragen, also passt das.
00:13:05: Ja, das heißt, man wird, egal in welcher Konstellation man das angibt,
00:13:10: man wird einfach nicht über diese Höhen kommen können.
00:13:13: Außer man macht es wirklich bei ganz, ganz vielen.
00:13:16: Ja gut, aber dann würde irgendwann eben, also ich sag mal, also der Durchschnitt sagt ab 3 aufwärts,
00:13:21: also man kümmert sich um drei pflegebedürftige Plus, dann wird das als gewerbsmäßig eingestufen.
00:13:26: Da wird es schwierig, das aus der siddlichen Verpflichtung heraus zu erklären,
00:13:28: wenn man jetzt nicht gerade, weil ich mal zehn Onkel und Tanten habe, die man pflegt, kann natürlich auch vorkommen.
00:13:33: Aber diese Situation, man muss es halt nur darlegen.
00:13:36: Ja.
00:13:37: So, und dann ist es nämlich so, dass wir im Endergebnis um das zusammenzufassen, kurz zusammenzufassen,
00:13:45: Zwischenstand, wir haben also das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen, was steuerfrei ist per Gesetz.
00:13:52: So wird auf nirgendswo kein Einkommen angerechnet, gilt auch für pflegebedürftige Kinder.
00:13:57: Und dann haben wir eben die Konstellation, dass man eben die Mutter pflegt und dafür das Pflegegeld kriegt jeden Monat,
00:14:04: das gleiche, das aufs Jahr hoch gerechnet ist, die Gesamtsumme steuerfrei.
00:14:09: Dann haben wir die Konstellation, dass eben meinetwegen noch ein Pflegedienst mit drin ist und der Pflegedienst verbraucht alles,
00:14:15: die Tochter kriegt gar nichts mehr, dann könnte sie einen Pflegepauschbetrag geltend machen.
00:14:19: Macht sie das mit ihrer Schwester, mit ihrem Bruder oder anderen Personen zusammen,
00:14:22: wird eben, weil der Pflegepauschbetrag an die pflegebedürftige Person geknüpft ist, das aufgeteilt auf die Anzahl der Personen,
00:14:27: dann wird die Summe geteilt.
00:14:30: Und wir haben eben die Konstellation, dass man eben die Verhinderungspflege nicht extra steuerfrei hat,
00:14:36: aber bis zu dem höchstbetrag eben des § 37, also der Setzer des Pflegegeldes im Jahr, steuerfrei ist.
00:14:43: Und jetzt kommt eine tricky Situation.
00:14:46: Wäre zu einfach, wenn es so einfach wäre.
00:14:48: Es wäre ja zu einfach, wir haben jetzt die Grundausgangslage und jetzt ist es eben so, was ja mal vorkommen kann,
00:14:53: dass eben unter des laufenden Jahres ein Pflegegrad aberkannt wird.
00:14:58: Und da ist nämlich dann die Frage, welche Beträge gelten denn dann?
00:15:01: Und dann muss man das eben zwölfteln.
00:15:04: Bezüglich also aufs Jahr erstmal hoch rechnen und dann entsprechend auf die betroffenen Monate dann runterbrechen.
00:15:10: Genau.
00:15:10: Das heißt, wenn derjenige meinetwegen bis Juli den Pflegegrad hatte, dann hat man eben den Pflegegeldbetrag mal sieben.
00:15:18: Und das ist der Höchstbetrag.
00:15:20: So, das dazu.
00:15:23: Jetzt ist die Frage, warum erzählen denn überall die Leute, dass man da auch Steuern bezahlen muss?
00:15:29: Und da ist es nämlich so, wenn die pflegebedürftige Person einem mehr Geld gibt als diese Höhe, § 37, Höhe des Pflegegeldes gibt,
00:15:42: dann sind diese Beträge da drüber steuerpflichtig.
00:15:46: Gleiches ist, wenn der Pflegedienst jetzt mal ein wenig involviert ist oder warum auch immer das Pflegegeld nicht gezahlt wird oder rausgerückt wird,
00:15:53: sondern die pflegende, angehörige Person das aus nächsten Lebewesen macht und dann trotzdem aber jeden Monat von der Person meinetwegen 1.000 Euro gekriegt oder auch nur 50 Euro,
00:16:05: aber nicht das Pflegegeld, dann sind diese Beträge, weil sie eben nicht das Pflegegeld sind, steuerpflichtig.
00:16:12: Das müssen wir unbedingt dazu sagen.
00:16:14: Wie man das überprüfen kann, fragen Sie bitte beim Finanzamt nach.
00:16:19: Da sind wir dann raus, wie man das überprüfen sollte.
00:16:22: Man könnte eigentlich nur durch Kontos, Auszüge, durch Quittungen und Belege die Höhen nachweisen.
00:16:27: Also nehmen wir an, jemand kriegt jetzt hier wirklich viel Geld
00:16:31: und das Finanzamt guckt irgendwann aus Konto und sagt, wo haben Sie denn die 100.000 her?
00:16:36: Und man sagt dann, ja, ich habe hier 20 Jahre lang und so.
00:16:40: Das kriege ich jedes Jahr.
00:16:41: Ich bin so toll.
00:16:43: Man muss schon irgendwie so einen Nachweis haben, wenn jetzt das Finanzamt ankommt und sagt,
00:16:49: erklären Sie uns doch mal, wo Sie das ganze Geld hierher haben.
00:16:51: Also bei den Pflegepauschbeträgen ist es einfach, wenn man die Ansätze,
00:16:54: weil man die Identifikationsnummer das Pflegebedürftig in der Pflegebefügt für den Person braucht.
00:16:59: Bei der Weiteleitung des Pflegegeldes, wenn sich das Konto über diese Maximalbeträge füllt,
00:17:05: dann sollte man eben darlegen können, wo dann dieses Geld herkommt.
00:17:08: Also insgesamt ist auch eine ganz große Empfehlung gerade bei Stundenweiser Verhinderungsschläge.
00:17:12: Überhaupt Abrechnung, dass Sie da, also ich würde mir da wahrscheinlich so einen Kalendernotiz dann und dann der Einsatz,
00:17:20: das und das habe ich bezahlt, weil A ist das eine Erstattungsleistung.
00:17:25: Ich weiß dann nicht mehr, was ich letzten Monat im Barsch...
00:17:29: Also notiert euch das, damit ihr dann auch entsprechend Belege habt,
00:17:32: damit ihr das dann auch, wem auch immer, das richtig nachweisen könnt.
00:17:37: Weil hinterher das dann irgendwie nicht nachweisen zu können und keine Gelder zu bekommen
00:17:41: oder gegebenenfalls Steuern zahlen zu müssen, wir ärgerlich.
00:17:44: Ja.
00:17:45: Wer schreibt, der bleibt.
00:17:47: Zusammenfassend.
00:17:49: Fast zusammen. Du hast schon zusammengefasst.
00:17:52: Pflegegeld an die Pflegedürftige Person ist steuerfrei.
00:17:56: Pflegegeld, was weitergeleitet wird an die Pflegebedürftigen,
00:17:59: ja, an die Angehörigen oder eben auch bekannte Nachbarn, was auch immer.
00:18:05: Wenn es eben aus der moralischen und sichtlichen Verpflichtung heraus durchgeführt wird,
00:18:10: ist das eben bis zu dem, bis zu der Höhe der Leistungsbeträge.
00:18:13: Das Pflegegeld ist nach § 37 SGB 11 steuerfrei.
00:18:17: Implodiert ist die Verhinderungspflege, also die Höhe der Verhinderungspflege,
00:18:21: dadurch, dass das eine andere Person macht.
00:18:24: Man wird nicht über die Maximalbeträge eben kommen.
00:18:27: Pflegegrad 1 hat eben auch 1500 Euro im Jahr,
00:18:32: weil eben auch Nachbarschaftshelfer, wenn sie dann jeden Monat diese 125 Euro kriegen
00:18:37: unter diese Steuerfreiheit laufen, bezieht sich auf § 3 Nummer 36 Einkommenssteuergesetz
00:18:46: in Verbindung mit § 37.
00:18:49: Wir verlinken euch alles im Podcast und in der YouTube-Beschreibung
00:18:54: und hoffen, dass wir euch damit ein bisschen klarer bringen konnten.
00:18:58: Für Pflegeexperten haben wir die Steuer richtig gut erklärt.
00:19:02: Wir haben versucht, es wirklich auf das Mindestbaus runterzubrechen.
00:19:05: Es ist wirklich höchst kompliziert.
00:19:06: Wir haben sogar Steuerberater mit involviert, um diese Fragen für euch zu klären.
00:19:13: Wir hoffen, es hat euch geholfen, oder es hilft euch.
00:19:15: Ihr seid etwas schlauer.
00:19:17: Und wenn nicht, stellt uns eure Fragen kommentiert, liked und teilt das Ganze damit so viele
00:19:22: wie möglich davon erfahren.
00:19:24: In diesem Sinne, bleibt schön gesund.
00:19:26: Und vor allen Dingen bleibt schön sakastisch.
00:19:29: Bis nächste Woche.
00:19:30: Tschüss.
00:19:31: Tschüss.
00:19:33: [Musik]
00:19:37: [Musik]
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