82 - Kürzung des Pflegegeldes
Shownotes
Das Pflegegeld kann in folgenden Situationen ruhen, gekürzt oder eingestellt werden.
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Pflegegeld #Pflege #Finanzen #Pflegeversicherung Pflegegrad
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00:00:00: Hallo und herzlich willkommen.
00:00:02: Schön, dass ihr alle wieder da seid.
00:00:05: Halli, hallo und herzlich willkommen an eurem Pflegekaw.
00:00:09: Worüber bewählen wir heute?
00:00:12: Ganz toll. Wir haben heute neun Punkte mitgebracht,
00:00:15: die wirklich sehr interessant und sehr spannend sind,
00:00:17: besonders der neunte Punkt.
00:00:19: Das ist wirklich der Knaller.
00:00:21: Neun Gründe, wann das Pflegegeld ruht, gekürzt...
00:00:25: ...oder eingesteckt wird.
00:00:26: Ja.
00:00:28: Wir haben ein bisschen recherchiert, weil es ist sehr häufig,
00:00:32: dass sich versicherte melden und sagen, die Kasse hat mir geschrieben
00:00:35: und an mir angedroht, was mache ich denn jetzt?
00:00:38: Oder ich habe dieses und jenes vor, kriege ich dann mein Pflegegeld weiter?
00:00:43: Und da haben wir uns doch gedacht, tragen wir mal die neunten...
00:00:46: ...bei die neunte kommt nicht so häufig vor, aber die acht häufigsten Punkte zusammen,
00:00:50: plus einem On-Top-Punkt quasi, der ziemlich lustig ist.
00:00:55: Also zumindest für die, die es nicht betrifft.
00:00:57: Und darüber sprechen wir heute.
00:01:01: Genau. Also Punkt eins wäre zum Beispiel bei Pflegegeldempfängern
00:01:06: ist ja der verpflichtende Beratungseinsatz.
00:01:08: Der Beratungsbesuch, der zu Hause, also dort, wo die pflegebedürftige Person ist,
00:01:13: durchgeführt werden muss bei Pflegegrad 2 und 3,5 Jahre,
00:01:17: bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Quartal.
00:01:20: Und wenn das nicht erfolgt, sagt die Kasse, hey, du hast deinen Beratungseinsatz,
00:01:25: vergessen bitte, hol's nach, ansonsten kürzen wir das Pflegegeld.
00:01:30: Und die kürzen zur Hälfte.
00:01:31: Und wenn es immer noch nicht erfolgt, kommt noch mal eine Erinnerung,
00:01:35: dann wird das Pflegegeld eingestellt, also auf rund gestellt,
00:01:39: bis dieser Beratungseinsatz erfolgt.
00:01:41: Ja, Qualitätssicherungs...
00:01:44: Ach weiß.
00:01:46: Also es kann ja durchaus sein, dass im Beratungseinsatz festgestellt wird,
00:01:50: hier ist gar keine Pflegeperson im Hintergrund.
00:01:53: Es ist keiner, der pflegt, dann kann die beratende Person sagen,
00:01:57: liebe Pflegekasse, hier ist die Pflege nicht sichergestellt.
00:02:00: Und dann sagt die Pflegekasse, okay, dann holt ihr den Pflegedienst
00:02:03: und wenn ich mich dagegen verweigere, kann die Pflegekasse das Pflegegeld dann auch einstellen.
00:02:08: Das wäre der zweite Punkt.
00:02:09: Also wenn ich quasi, oder wenn meine Pflege nicht sichergestellt ist,
00:02:15: und das kommt zum Glück selten vor,
00:02:18: dann kann die Kasse eine sogenannte Sachleistungspflicht erlassen, anordnen.
00:02:23: Das heißt, das Pflegegeld wird eingestellt und nur noch ein Pflegedienst.
00:02:27: Man versucht quasi denjenigen zu zwingen, professionelle Hilfenanspruch zu nehmen,
00:02:33: weil er eben keine private Pflegeperson hat oder seine Pflege privat nicht organisiert hat
00:02:39: und somit ist die Pflege nicht sichergestellt.
00:02:41: Dafür wird der das Pflegegeld gezahlt,
00:02:43: dass man eben selbstbeschaffte Pflegehilfen sich organisieren kann.
00:02:47: Das wäre der zweite Punkt.
00:02:49: Dann gibt es die Variante, dass der Pflegegrad dann komplett aberkannt wird
00:02:58: oder ein Pflegegrad runtergestuft wird.
00:03:01: Diese Antragstellung habe ich aus der Seite des Pflegebedürftigen noch nie erlebt.
00:03:06: Aber es gibt durchaus Erkrankungen oder Einschränkungen, wie zum Beispiel Hüfte.
00:03:13: Ich habe eine Reha, ich habe in der Zeit eine Pflegegrad und nach zwei Jahren sagt die Pflegekasse,
00:03:21: jetzt muss das ganze Prozedere gewirkt haben, jetzt müsstest du wieder laufen können.
00:03:26: Dann kann es durchaus sein, dass ich bei der Nachbegutachtung den Pflegegrad aberkannt bekomme
00:03:31: und somit dann auch das Pflegegeld.
00:03:33: Also, der Runderstufung des Pflegegrads sorgt natürlich dafür,
00:03:38: dass es weniger Pflegegeld gibt oder im schlimmsten Fall
00:03:42: für einen selber, weil es monetäre Auswirkungen hat.
00:03:45: Im besten Fall für einen, weil es einem ja eigentlich dann besser geht.
00:03:48: Pflegegrad aberkannt.
00:03:50: Machen die Kassen, wenn Erkrankungen vorliegen, wo sie davon ausgehen können, dass eine Besserung eintritt.
00:03:58: Bei manchen Kassen zum Beispiel wächst der Enddarm nach.
00:04:02: Das wird auch bei Kindern der Pflegegrad aberkannt, das ist auch ganz witzig.
00:04:06: Sollte da draußen mal irgendein Spezialist zuhören, der uns sagen kann, wie dann der Enddarm nachwächst?
00:04:11: Naja, ist ja genauso wie wenn Lageso prüft bei amputierten Körperteilen.
00:04:16: Die wachsen auch noch, wusstest du das nicht?
00:04:18: In mittlerweile Arm und Beine kann man züchten.
00:04:20: Wechselt alles nach.
00:04:22: Zumindest in das Lageso.
00:04:24: Das als Randnutiz.
00:04:26: Das heißt, wenn der Pflegegrad sich reduziert, dann wird das Pflegegeld weniger.
00:04:33: Dann haben wir es so, dass man ins Krankenhaus manchmal leider muss und auch in die Reha.
00:04:40: Da ist es so, dass wenn mehr als vier Wochen das Ganze dauert, dann ruht das Pflegegeld dann auch.
00:04:48: Nach den vier Wochen.
00:04:50: Nach dieser vier Wochen wird das Pflegegeld weitergezahlt.
00:04:53: Also ist man zwei Wochen im Krankenhaus oder eine Reha dann?
00:04:56: Nicht drei Wochen auch, nicht nach vier Wochen.
00:04:58: Genau.
00:04:59: Weil eine stationäre Aufenthalt kann ja auch eine Kurzzeitpflege sein.
00:05:06: Da sind die Regeln anders.
00:05:09: Da kriegt man nämlich bis zu acht Wochen das hälftige Pflegegeld.
00:05:14: Erster und letzter Tag bleibt unberührt.
00:05:17: Also da kriegt man es noch voll bezahlt.
00:05:19: Genau.
00:05:20: Und danach gibt es ja nicht, weil die Kurzzeitpflege auf acht Wochen begrenzt ist.
00:05:23: Ja.
00:05:24: Und jetzt wäre meine Specialfrage noch zum Krankenhausaufenthalt, wenn ich das also länger als vier Wochen leider machen muss.
00:05:32: Und ich bin zum Beispiel sechs Wochen da und ich komme nach sechs Wochen nach Hause, kriege ich dann die zwei Wochen nachgezahlt?
00:05:38: Wie du bist insgesamt sechs Wochen am Stück.
00:05:40: Ich bin insgesamt sechs Wochen, vier Wochen kriege ich ja noch.
00:05:43: Zwei Wochen ja nicht mehr.
00:05:45: Nein, die kriegst du.
00:05:46: Und ich komme dann wieder nach Hause, kriege ich die zwei Wochen dann nachbezahlt?
00:05:48: Nein.
00:05:49: Die Nachbezahlung kommt sozusagen ab dem Tag, wo ich wieder nach Hause komme, wird das Pflegegeld weitergezahlt.
00:05:56: Aber die zwei Wochen, also sprich ab der Woche fünf bis sechs wird das Pflegegeld eingestellt.
00:06:04: Ja, ganz wichtig.
00:06:05: Weil diese Frage nämlich sehr häufig dann kommt, kriege ich das dann, wenn ich wieder da bin, kriege ich das nachgezahlt?
00:06:09: Nein.
00:06:10: Nein.
00:06:11: Vielleicht auch so zum Hintergrund, da hat der Gesetzgeber gesagt, die Versorgung findet ja in einer anderen Versorgungsform statt,
00:06:18: was ja auch über den Kostenträger gezahlt wird, also Krankenkasse, Pflegekasse.
00:06:25: Und in der Zeit will man halt nicht doppelt zahlen, das ist der Hintergrund dabei.
00:06:30: Ja.
00:06:31: Und jetzt ist es so, wenn ich dann zu Hause gepflegt werde von meinem Lieben und die Pflegepersonen, wer auch immer das sein mag, sind eben verhindert.
00:06:41: Die klassische Verhinderungspflege, aber tageweise Verhinderungspflege?
00:06:45: Also nicht stundenweise, was man übers Jahr strecken kann, Folgen anhören oder anschauen, sondern die tageweise, das heißt länger als acht Stunden am Tag, fällt die Pflegeperson aus,
00:06:55: ist also krank oder im Urlaub, dann wird das Pflegegeld für diesen Zeitraum für maximal sechs Wochen eben halbiert.
00:07:06: Der erste und der letzte Tag bleibt wieder unberührt?
00:07:10: Wie bei der Kohlszeitpflege, das heißt der erste und der letzte Tag bleibt wieder unberührt.
00:07:14: und letzte Tag wird voll gezahlt und die Tage dazwischen wird das Pflegegeld halbiert.
00:07:18: Und da haben wir jetzt noch so eine kleine Sonderlocke für Kinder und Jugendliche bis zur
00:07:24: Vollendung des 25. Lebensjahres mit Pflegegrad 4 und 5 sind es 8 Wochen. Ja, damit schön chaotisch
00:07:32: bleibt. Ja, genau. Und jetzt ist es so, ich möchte meinen Pflegegrad erhöhen und stelle
00:07:43: einen Antrag und der medizinische Dienst meldet sich und ich denke mir so, ihr könnt mal alle mal.
00:07:48: Den lasse ich nicht rein. Dann kommt die Kasse und sagt, hey, du hast eine Mitwirkungspflicht.
00:07:54: Also wenn ich meiner Mitwirkungspflicht als Versicherte nicht nachkomme, kann ich dann
00:07:58: auch entsprechend sanktioniert werden. Und pff, also klar, die Kassen erinnern und sagen,
00:08:04: hm, was ist da los? Haben sie ihren Termin verpasst? Also die netten Brieflein, Erinnerung,
00:08:08: schreiben vielleicht sogar einen Anruf. Aber irgendwann sagt die Kasse dann auch, es fehlt
00:08:12: die Mitwirkung, die sie als Pflicht haben und deswegen stellen wir die Leistung ein. Gleiches
00:08:18: gilt, wenn die Kasse von sich aus in der Nachprüfung anordnet und man sich dem Ganzen verweigert,
00:08:25: dann können die eben auch androhen und dann gänzlich die Zahlung einstellen. Machen wir
00:08:30: natürlich nicht. Genau, genau. Wenn die pflegebedürftige Person verstirbt, also nach Todeswahl, wird
00:08:40: bis zum Ende des Monats das Pflegegeld weitergezahlt. Da gibt es auch, ach, das war auch ein Riesenteater
00:08:47: zu meiner Pflegekassenzeit, weil das Pflegegeld wird ja immer im Voraus bezahlt und dann verstirbt
00:08:53: der Mensch und dann hat man Rückforderungen gestellt und so weiter und so fort. Also das
00:08:58: ist, war ein Riesenteater und auch, ich finde es auch pietätlos, da den Erben dann, oder
00:09:07: ich warte, ich warte 10 Monate auf mein Hilfsmittel, wenn ich sterbe, stehen die schon am nächsten
00:09:11: Tag und wollen es abholen. Also das ist schon, Markabel. Ja, aber beim Todeswahl bis zum
00:09:17: Ende des laufenden Monats wird das Pflegegeld weiter bezahlt. Ja, warum haben wir das bei
00:09:22: dem Thema Kürzung und so weiter mit bei, weil eben sehr häufig dann nach solchen Todesfällen
00:09:27: die Anrufe kommen, was ist denn jetzt mit dem Pflegegeld? Muss ich das zurückzahlen? Wird
00:09:31: das gekürzt, gestrichen oder wie lange und so weiter und deswegen eben an dieser Stelle
00:09:36: haben wir es mit aufgenommen unter diesem Thema und der Hinweis eben, dass es bis zur
00:09:40: Vollendung des Monats eben nicht zurückgezahlt werden muss. Genau. Jetzt kommt, die Frage
00:09:47: kommt auch sehr oft, meine Landsleute, die dann entsprechend in den Türkei Urlaub fahren,
00:09:53: weil es ein Nicht-EU-Land ist, immer noch. Da ist es so, dass bis zu sechs Wochen wird
00:10:00: das Pflegegeld weitergezahlt und ab Woche sieben sozusagen wird das eingestellt, also
00:10:06: auf rund gestellt. Mein Tipp, bevor ihr in den Urlaub fährt, also Nicht-EU-Länder betrifft
00:10:12: das, sagt der Pflegekasse Bescheid, dann und dann fliege ich, dann und dann komme ich
00:10:17: und dann ist es so, dass wenn ihr dann aus dem Urlaub zurück seid, fordert die Kasse
00:10:22: entweder ein Stempel, was dann im Pass hinterlegt ist oder die Belege zur Flugbuchung, weil
00:10:29: ab dem Tag, wo ihr dann wieder zurück seid in Deutschland, kriegt ihr das Pflegegeld
00:10:33: weiter bezahlt. Wer also vorhat eine Weltreise zu machen? Nur sechs Wochen, nicht länger
00:10:39: als sechs Wochen, genau. Aber da gibt es noch, wenn man in der EU, also in EU-Ländern unterwegs
00:10:46: ist und Schweiz hat so ein Sonderabkommen, das wird da auch immer mit reingezählt, da
00:10:52: gibt es Sonderabkommen und in manchen Ländern wird das Pflegegeld weitergezahlt, in anderen
00:10:59: gibt es so einen Sachleistungsbetrag, also das ist von Land zu Land unterschiedlich,
00:11:04: aber im EU-Land hat man weiterhin Ansprüche auf Pflegeleistung. Also mittelmehr Kreuzfahrt.
00:11:09: Ich wollte es nur mal sagen. Aber nicht kurz mal irgendwie in die Türkei und da schnell
00:11:16: abwiegen und dann sechs Wochen. Nein. Und dann kommt die Sonderlocke, über die wir selber
00:11:25: auch sehr erstaunt waren und die Begründung dazu ist nämlich auch sehr lustig. Es gibt
00:11:30: eine Situation, in der man quasi wohnlich untergebracht ist, wo man kein Pflegegeld
00:11:36: kriegt, wenn man dann dort pflegebedürftig wird. Und zwar wenn ich Mist baue und dann
00:11:42: in Untersuchungshaft oder eine Freiheitsstrafe bekomme, wird also rot das Pflegegeld in der Zeit.
00:11:49: Warum? Weil man sich dann nicht in seiner Häufsligkeit aufhält. Das ist die Begründung,
00:11:54: die sehr einleuchend ist. Aber nichtsdestotrotz haben wir, als wir recherchiert haben, habe ich mir
00:12:00: die Frage gestellt, welchen Pflegebedürftig bin und dann ein Knast komme, wer pflegt mich,
00:12:07: gibt es da entsprechend? Also die haben ja Krankenpflegestationen, die haben ja auch
00:12:10: eines Pflegepersonal in den Justizvollzugsanstalten heißt. Aber ich habe mir nie Gedanken gemacht,
00:12:16: dass pflegebedürftige Menschen im Knast irgendwie sitzen. Ja, man kann ja auch im Gefängnispflege
00:12:21: bedürftig werden. Wenn ich jetzt schon 20 Jahre drin sitze und ich kriege ein Pflegeamtfall und bin dann...
00:12:26: Passiert doch hier in Deutschland nicht. Ah, genau. Da war ja was. Ja, genau. Das ist ja nur 15 Jahre.
00:12:32: Kann nach 20 Jahren nicht passieren. Ich glaube, man kann auch. Weiß ich gar nicht. Sicherungsverwahrung?
00:12:37: Sicherungsverwahrung, aber das zählt dann nicht irgendwie. Das ist dann wieder Wohnform. Aber es kann
00:12:43: eben dazu führen, wenn man eben, warum auch immer, wir hoffen keinen von euch, wird's mal treffen,
00:12:47: in den Knast, muss ich mal so schön sagen. Genau, also nicht fragen, wenn ihr im Knast sitzt,
00:12:52: ob das Pflegegeld weiter bezahlt wird. Nein, es wird nicht weiter bezahlt. Ja, lustig, ne? Also lustig,
00:12:59: kann man so und so sehen. Ich fand es ganz interessant. Interessant, auf jeden Fall interessant. Also,
00:13:02: ich find's genial. Es ist ja alles geklärt. Wir haben im gemeinsamen Rundschreiben dann auch geguckt,
00:13:08: was wir ja immer sagen, die Bibel der Kassen. Da ist wirklich alles ha-klein beschrieben mit diversen
00:13:16: Beispielen, auch Rechenbeispielen. Wenn ihr da irgendwas mochs findet, guckt in das gemeinsame
00:13:23: Rundschreiben. Leistungsrecht, deftige Versicherung, genau. Genau. Heute gibt es zu dem Ding hier keine
00:13:29: Zusammenfassung, weil da müsste ich jetzt nochmal neue Punkte aufzählen. Das machen wir nicht. Wer es
00:13:34: wissen will, muss sich die einzelnen Abschnitte anhören. Unsere lieben, treuen, höheren und
00:13:40: höherer und voller und voller haben's ja schon mitgekriegt, dass die einzelnen Folgen auch bei
00:13:45: Spotify und Apple und wie sie alle heißen unterteilt sind, sodass man eben durch die, ich will jetzt
00:13:53: mal Kategorie sehr schwach sein. Wenn wir auf unserem Kanal sind, dann kann man Kapitel,
00:13:58: Entschuldigung, Kapitelmarken, also man kann sich dann durch die Kapitel durchklicken und kann
00:14:04: eben auch die Stelle hören, die man gerne hören möchte. Oder man gibt in der Suchfunktion
00:14:08: Verhinderungsfläche zum Beispiel ein und dann kriegt ihr auch alle Folgen angezeigt zur
00:14:12: Verhinderungsfläche. So und nicht anders. In diesem Sinne. Schön sakastisch bleiben. Und vor allen
00:14:18: Dingen gesund. Bis nächste Woche. Tschüss.
00:14:21: [Musik]
00:14:27: [Musik]
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