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93 - Mehr Geld für Pflegebedürftige

Shownotes

Mehr Geld für Pflegebedürftige ab 01.01.2025 – Alles, was Sie wissen müssen!

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es endlich mehr finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige! Ob Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege oder stationäre Pflege – wir zeigen, wieviel Leistung es ab 01.01.25 mehr gibt!

👩‍⚕️ Highlights der Folge: ➡️ Sachleistungen: Pflegegrad 5 steigt auf 2.299€! ➡️ Pflegegeld: Bis zu 43€ mehr monatlich! ➡️ Kurzzeit- & Verhinderungspflege: Deutliche Erhöhungen für mehr Flexibilität. ➡️ Entlastungsbetrag & Wohngruppenzuschlag: Kleine, aber wichtige Verbesserungen. ➡️ Wohnumfeldanpassungen: Unterstützung steigt auf 4.180€!

📌 Kapitel: 00:00 Start 02:58 Sachleistung 03:32 Pflegegeld 04:27 Tagespflege 04:50 Stationäre Pflege 06:12 Kurzzeitpflege 06:22 Verhinderungspflege 07:12 Entlastungsbetrag 07:26 Wohngruppenzuschlag 07:36 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 07:52 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 08:50 Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) 09:39 Gemeinsames Jahresbudget 12:00 Espresso-Zusammenfassung

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Quellen: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/_documents/Leistungsbetraege_Pflege.html


Willkommen in unserem Pflege-Café PODCAST – dem Ort, an dem wir gemeinsam in die faszinierende Welt der Pflegeversicherung eintauchen und durch die Weiten des Pflege-Dschungels reisen! 🌿🏡🌟

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Transkript anzeigen

00:00:00: Hallo und herzlich willkommen.

00:00:12: Hallo und schön, dass ihr alle wieder dabei seid. Herzlich willkommen in eurem Pflegecafé.

00:00:17: Wie ihr seht, heute wird nicht gekuschelt in unserem Studio. Ich habe leider ein extrem

00:00:24: elenden Infekt, den ich seit Wochen nicht los werde. Und damit wir uns hier nicht

00:00:29: gegenseitig anstecken und Pinkpong spielen, machen wir das heute auf dieser Perspektive.

00:00:35: Ja, für alle, die über den Podcast zuhören und nicht sehen können, wir sitzen in unserem

00:00:41: eigenen Zuhause und nehmen einfach mal Remote auf, weil wir müssen euch unbedingt darüber informieren,

00:00:48: dass sich die Leistungshöhen veröffentlicht wurden, was die Inhalte der Pflegeversicherung

00:00:56: angeht ab 1. Januar. Und da haben wir uns gedacht, so einigermaßen kann die da sprechen und mit

00:01:03: so einer schönen, rauchigen Raucherstimme. Da klingt das doch im Podcast gleich noch besser.

00:01:08: Heute geht es etwas deeper. Ja, wie Jens schon sagt, wir haben ja die ganze Zeit auch in den

00:01:15: anderen Folgen immer wieder gesagt, oioioi, was wird damit der Regierung und findet das überhaupt

00:01:21: statt, was 2023 mit dem Pflegeunterstützungsgeld ja angepriesen wurde, die Dynamisierung um

00:01:30: 4,5 Prozent. Und je da jetzt, so kurz vor Jahresende und diesmal auch nicht irgendwie zum 31.12. haben

00:01:39: wir die offiziellen Zahlen bekommen. Und wir haben uns bewusst zurückgehalten, weil es gibt

00:01:45: Rundungs nach oben, nach unten, das haben wir abgewartet, weil es kursieren schon Zahlen, die

00:01:53: ja anders sind als jetzt die offiziellen Zahlen. Ja, die anders sind, was ich auch total spannend fand.

00:02:01: Wir wussten ja alle, dass sich so Sachleistung, Pflegegeld und so Verhändungspfleger erhöhen

00:02:06: sollte. Aber ihr werdet gleich merken und hören, was sich alles erhöht, wo wir selber total

00:02:12: überrascht waren. Und das geht so aus den meisten im Internet kursierenden Tabeln nicht hervor. Also

00:02:18: alles, was quasi vor dem 15. November veröffentlicht zu finden ist mit Datum, sollte man skeptisch

00:02:25: beäugen. Ich glaube, es war der 14. und 14. der 15., wo sie es veröffentlicht haben. Wir verlinken

00:02:31: euch das in der Podcast- und YouTube-Beschreibung vom BMG, wo die Zahlen veröffentlicht wurden. Wir

00:02:37: packen es auch im YouTube-Podcast. Packen wir euch die ganzen Zahlen in die Beschreibung,

00:02:42: dass ihr sie dort nachlesen könnt. Wir gucken uns jetzt einmal an, was gibt es denn, ist es ja

00:02:48: alles mehr. Wie viel Geldleistung und Verstattungsleistung steht euch dann zur Verfügung? Genau, und zwar fangen

00:02:57: wir mit der Sachleistung an. Das haben wir in der Extrafolge schon erklärt. Sachleistung heißt,

00:03:02: wenn der Pflegedienst zu Hause die Pflege übernimmt. Da gibt es beim Pflegegrad 2 jetzt 35 Euro

00:03:10: mehr, beim Pflegegrad 3 65 Euro mehr, bei Pflegegrad 4 81 Euro und bei Pflegegrad 5 99 Euro. Und

00:03:21: wir haben wirklich alle Beträge nachgerechnet. Es sind 4,5 Prozent und sogar mehr. Also definitiv

00:03:27: nicht runter. Ja, genau. Und für die meisten trifft ja das mit dem Pflegegeld zu und auch beim

00:03:34: Pflegegeld gibt es tatsächlich mehr. Also Pflegegrad 1 fällt wie immer raus und wir haben bei

00:03:39: Pflegegrad 2 gibt es satt 15 Euro mehr, Pflegegrad 3 26 Euro, Pflegegrad 4 35 Euro und Pflegegrad 5 43

00:03:48: Euro. Jetzt wird vielleicht der einen und andere sagen, oh, das ist ja nur die Hälfte von dem,

00:03:52: was es bei der Sachleistung mehr gibt. Muss man auch dazu sagen, die professionelle Pflege ist

00:03:56: aufgrund dieser ganzen Lohnsteigerungen extrem teuer geworden und vielleicht deswegen aber diese

00:04:02: 4,5 Prozent eben schon aufgrund dieser Grundbeträge kommen wir diese Doppelung zustande. Deswegen seht

00:04:08: es nach, es ist nicht viel, wenn man jetzt 15 Euro mal 12 rechnet, hat man vielleicht die Stromrechnung

00:04:14: am Ende wieder raus, aber es ist zumindest ein bisschen was. Definitiv die 4,5 Prozent,

00:04:20: die versprochen wurden. Also das muss man dann auch entsprechend unterschreiben. Die nächste

00:04:26: Leistung ist die Tagespflege. Tagespflege ist, wenn man ambulant zu Hause gepflegt wird und zusätzlich

00:04:31: ein, zwei bis fünf Tage in der Woche in einer Einrichtung tagsüberverweilt und da gibt es

00:04:37: für Pflegegrad 2 32, Pflegegrad 3 59, Pflegegrad 4 73 und bei Pflegegrad 5 90 Euro mehr pro Monat.

00:04:48: Ja und wer vollstationär versorgt wird, also in einem Pflegeheim wohnt, da gibt es bei Pflegegrad

00:04:55: 1 6 Euro mehr, bei Pflegegrad 2 35 Euro mehr, Pflegegrad 3 57 Euro, Pflegegrad 4 80 und

00:05:03: Pflegegrad 5 91 Euro, wobei das wirklich nur die Pflegekosten betrifft. Wir reden hier also

00:05:09: nicht Unterkunft und Verpflegung, sondern reine Pflegekosten der Zuschuss. Also auch hier fällt

00:05:16: auf, dass die Sachleistungen höher sind als die vollstationären Leistungen. Da, also da sieht man

00:05:23: auch die Intuition des Gesetzgebers ambulant vollstationär. Deswegen wird die ambulante

00:05:30: Leistung dann auch entsprechend in Anführungsstrichen finanziell mehr gestärkt, wobei bei vollstationierer

00:05:38: Pflege reicht es von und hinten nicht. Das ist nunmehr so eine andere. Genau. Und ich glaube,

00:05:42: ich habe gerade die Tagespflege übersprungen. Kann das sein? Nein, das habe ich gerade schon

00:05:46: aufgesagt. Entschuldigung. Alles gut. Also ich finde es genau, es ist sehr viel. Wie gesagt, es sind

00:05:54: Leistungen, die vorher so nicht versprochen wurden. Wir freuen uns, dass es mehr ist. Ja,

00:06:01: ich bin ehrlich, dass, Entschuldigung, wir werden das ja auch jedenfalls, lese es in der Beschreibung

00:06:05: nach, da könnte die Zahlen schön nachlesend. Also da steht es nochmal schwarz auf weiß. Genau. Die

00:06:11: Kurzzeitpflege wird um 80 Euro auf 1854 Euro erhöht. Oder die Zusammenhangend auch die Verhinderungspflege,

00:06:23: 1685, was das ist.

00:06:25: 73 Euro mehr macht. Und jetzt gibt es so eine kleine Besonderheit. Wir haben ja noch diesen

00:06:31: Übertrag, also wir haben da ja auch mehrere Folgen zuveröffentlicht. Packen wir euch auch in die

00:06:35: Beschreibung betreiben. Könnt ihr euch nochmal angucken, wenn man eben Mittel aus der Kurzzeitpflege

00:06:40: nicht verbraucht, dann kann man eben dort anteilig dann ab 1. Januar 843 Euro zur Verhinderungspflege

00:06:49: mit rüberholen. Was dafür sorgt, dass wir dann also bei der Verhinderungspflege ein

00:06:52: Maximalbetrag von 2.528 Euro haben, was rund 110 Euro mehr ausmacht. Ja, wie die detaillierten

00:07:01: Hintergründe und da die neuen Regelungen sind, das werden wir euch dann separat nochmal erklären.

00:07:07: Es wurde auch der Entlastungsbetrag um 6 Euro erhöht, was jetzt 131 Euro monatlich sind. Also

00:07:17: das war mir persönlich so nicht bewusst, dass das mit in der Dynamisierung enthalten ist.

00:07:23: Ne, genauso wenig wie der Wohngruppenzutrag, was 10 Euro mehr im Monat ausmacht, also statt

00:07:30: 214 dann 224 ist jetzt auch nicht die Welt, aber man muss es hier erwähnen. Ja, und Pflegehilfsmittel

00:07:37: zum Verbrauch wären um 2 Euro auf 42 Euro pro Monat erhöht. Und dann kommt, finde ich so,

00:07:44: mit eigentlich der Knaller des Ganzen. Über ein Jahrzehnte, sogar noch länger,

00:07:50: wurden die Wohnumfeldverbesserungen Maßnahmen. Wir haben auch schon damals, ich glaube,

00:07:55: vor drei Jahren Folge aufgenommen. Wir werden demnächst ganz toll für euch einmal eine neue

00:08:01: oder zwei neue Folgen aufnehmen zum Wohnumfeldverbesserungen Maßnahmen, wo wir euch einmal mit einem

00:08:06: Experten aus dieser Branche eben grinsgenau nochmal erklären werden, worum geht es da eigentlich,

00:08:11: wofür ist das gedacht, wie beantragt man das? Und da war eben immer 4.000 Euro der Höchstsatz

00:08:18: gewesen, den man dafür in Anspruch nehmen kann. Und jetzt sind es 4.180 Euro, was also

00:08:23: 180 Euro mehr ausmacht. Und da muss man mal ganz klar sagen, alle, die ja mit der Braubanche

00:08:29: zu tun haben, wissen, dass die Preise sich dort immens erhöht haben. Und da sind dann auch

00:08:33: 180 Euro Markets vielleicht für die Klingen, ist dann ein kleiner Tropfen aus dem heißen Stein.

00:08:37: Aber ich finde es gut, war mir auch überhaupt nicht bekannt, dass sie eben auch die Wohnumfeldverbesserungen

00:08:42: Maßnahmen erhöhen. Ja, also danke an dieser Stelle. Und als letzten Punkt ist, sind die

00:08:48: DIPA, die digitalen Pflegeanwendungen, die sind um drei Euro auf 53 pro Monat erhöht. Das ist ja

00:08:55: auch nochmal so eine, ja, der weiß keiner so richtig Bescheid. Aber ich erhoffe mir mit dem Pflege,

00:09:02: was ist, wie heißt das? Pflegeberufestärkungsgesetz, nee, Pflegekompetenzgesetz. Pflegekompetenzgesetz.

00:09:11: Darum wird das ja auch nochmal irgendwie klargestellt, was digitale Pflegeanwendungen alles

00:09:19: sein können. Und ich erhoffe mir da auch Klarheit, weil momentan ist das so, wofür wird das aufgewendet.

00:09:26: Wir wissen es selber auch noch nicht genau. Nee, nicht so wirklich. Und dann haben wir

00:09:31: abschließend, gibt es ja seit diesem Jahr für alle schon mit Pflegegrad vier und fünf, die unter

00:09:38: 25 sind, das gemeinsame Jahresbudget, was quasi die Code-Zeit-Unverhindernungspflege zusammenfasst.

00:09:43: Haben wir dann ab 1. Januar einen Gesamtbetrag von 3.539 Euro. Und für alle anderen gibt es das

00:09:50: gemeinsame Jahresbudget ab 1. Juli 2025. Und da werden wir auch schon sehr häufig gefragt,

00:09:56: wie funktioniert das? Wie ist das, wenn ich jetzt in der ersten Jahreshälfte was in Anspruch nehme?

00:10:00: Wie wird das verrechnet? Und da haben wir uns gedacht, da schenken wir euch die nächste Folge,

00:10:04: die sich nur um dieses gemeinsame Jahresbudget dreht. Was ist das eigentlich, wie funktioniert das?

00:10:09: Und woher weiß ich dann, was ich in der zweiten Jahreshälfte noch zur Verfügung habe?

00:10:13: Genau, also in diesem Sinne finde ich das eine sehr, sehr positive Folge. Ich freue mich,

00:10:20: dass wir dann halt nicht nur rumbrubbeln und uns ärgeln, dass was nicht funktioniert. Das

00:10:24: Versprochene wird eingehalten und es gibt einige Taler mehr im Portemonnaie. Es ist alles teuer,

00:10:32: von daher rechts, vorne und hinten nicht, aber nichtsdestotrotz 4,5 Prozent mehr. Und wir hoffen,

00:10:39: dass es nächstes Jahr dann entsprechend so weitergeht. Ja, für alle, die jetzt meinen,

00:10:44: das sind kleine Beträge, über fünf Millionen Pflegebedürftige. Wenn man das auf die Gesamtzumme

00:10:49: hochrechnet, sind das stattliche Summen spannend. In diesem Zusammenhang muss man sich mal Gedanken

00:10:54: machen und es wird ja seit ein paar Wochen erzählt, die Pflegeversicherung ist pleite. Dann zahlen

00:10:58: wir ab nächstem Jahr alle höhere Beiträge und trotzdem erhöht man also massiv, finde ich,

00:11:02: die Sätze, die dann ausgezahlt werden. Ein Schäden der Böses dabei denkt, ich sage die ganze Zeit

00:11:09: immer, die Pflegeversicherung ist nicht pleite, kann nicht pleite gehen, dafür wird man schon

00:11:14: sorgen. Ich freue mich für alle, die mir Geld kriegen, weil ja tatsächlich auch alles immer

00:11:18: teurer wird, muss man ja auch ganz klar sagen. Und bin gespannt, was dann die nächste Regierung

00:11:24: anstellen wird. Auf jeden Fall, Fakt ist, wir werden alle, wir brauchen alle,

00:11:30: pflegirische Unterstützung, gesundheitliche Unterstützung und Gesundheit ist das gut,

00:11:36: was hat letztens eine Kundin gesagt, das größte Kapital ist ihre Gesundheit und das stimmt.

00:11:43: Und wenn ich dann merke, dass ich seit Wochen an irgendwelchen Infekten leide und nicht 100%

00:11:49: bin, also wir müssen uns um uns kümmern, wenn nicht wir werden und die Politik ist da halt

00:11:56: auch in der großen Verantwortung mit dabei. Aber nicht nur. Ja genau. Wir können euch dann

00:12:02: ganz und nicht in eine wunderbaren Pflegeespresso zusammenfassen, weil dann würden wir einfach

00:12:05: von vorn an fangen. Unser Pflegeespresso besteht diesmal darauf, daraus euch darauf hinzuweisen,

00:12:13: leist in der Beschreibung nach, schaut die Verlinkung, die wir euch reinpacken, schaut euch das an,

00:12:20: schaut euch die anderen Videos an, die wir euch dazu reinmachen. Und dann würde ich sagen,

00:12:24: sehen wir uns in der nächsten Folge wieder, wo wir einmal das gemeinsame Jahresbudget 2025

00:12:32: auf 1. Juli für alle beleuchten werden. In diesem Sinne, bleibt schön gesund. Und vor allen Dingen

00:12:38: bleibt sarkastisch, gesund sarkastisch. So. Genau. Tschüss. Tschüss.

00:12:45: [Musik]

00:12:49: hab ich da das noch mal mitgemacht, aber das war es!

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Interessierter Zuhörender

Die Kehrseite der Medaille: Ab 1.11.24 sind bundesweit die "regional üblichen Entgeltniveaus in der Langzeitpflege" je nach Bundesland um 0,5%-6 % gestiegen (siehe: https://www.aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht/bundesweite-uebersicht-der-regional-ueblichen-entlohnungsniveaus). In Berlin ist dieses von 20,39 € pro Stunde auf 21,43 € pro Stunde, also um 5,1% gestiegen (siehe: https://www.aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht/regional-uebliches-entlohnungsniveau-in-der-pflege). D.h. Pflegebedürftige in Berlin müssen für die Leistungen, die sie von professionellen Pflegeunternehmen erhalten, zukünftig 5,1% mehr zahlen. Unter dem Strich: Ab 1.1.25 nicht 4,5% mehr, sondern 0,6% weniger "in der Tasche" der Pflegebedürftigen in Berlin.

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