94 - Gemeinsames Jahresbudget 2025
Shownotes
Der gemeinsame Jahresbetrag nach §42a SGB XI – Gültig ab 1. Juli 2025 Ab dem 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag nach §42a SGB XI eingeführt. Pflegebedürftige können dann einen flexiblen Betrag von bis zu 3.539€ jährlich für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nutzen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Organisation der Pflege zu erleichtern.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag? Das kombinierte Budget ersetzt die bisherigen getrennten Budgets und bietet mehr Flexibilität. Pflegebedürftige können frei entscheiden, wie sie den Betrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege verwenden. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Abrechnung reicht aus. Leistungen im Überblick: Kurzzeitpflege: Stationäre Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson oder nach Klinikaufenthalten. Verhinderungspflege: Vertretung der Hauptpflegeperson bei Krankheit, Urlaub oder Verpflichtungen. Änderungen ab Juli 2025: 1.Flexibles Budget: Kurzzeit- und Verhinderungspflege können flexibel kombiniert werden. 2.Erhöhte Dauer: Verhinderungspflege ist nun bis zu 8 Wochen (statt 6) möglich. Bei tageweiser Pflege über 8 Stunden wird das Pflegegeld halbiert; bei stundenweiser Pflege bleibt es bestehen. 3.Keine getrennten Budgets: Es entfällt die Trennung zwischen den Budgets. Besonderheiten bei Angehörigenpflege: Für nahe Angehörige (bis zum 2. Verwandtschaftsgrad) gelten spezifische Regeln: •Bei nicht erwerbsmäßiger Pflege wird maximal das Doppelte des monatlichen Pflegegelds erstattet: oPflegegrad 2: 694€ oPflegegrad 3: 1.198€ oPflegegrad 4: 1.600€ oPflegegrad 5: 1.980€ •Bei erwerbsmäßiger Pflege kann der gesamte Jahresbetrag von 3.539€ genutzt werden. Zusätzlich können nachweisbare Fahrtkosten und notwendige Aufwandsentschädigungen erstattet werden, jedoch nicht über den Höchstbetrag von 3.539€ hinaus.
Übergangsregelungen: Im ersten Halbjahr 2025 genutzte Leistungen (Kurzzeit- und Verhinderungspflege) werden auf den gemeinsamen Betrag angerechnet. Beispiel: Wenn im ersten Halbjahr 2.528€ verwendet wurden, stehen im zweiten Halbjahr noch 1.011€ zur Verfügung. Mit dieser neuen Regelung erhalten pflegende Angehörige mehr Flexibilität und weniger Bürokratie, um die Pflege individuell und bedarfsgerecht zu gestalten.
Ausführliche Beschreibung https://duendar-henseleit.de/2024/09/29/gemeines-jahresbudget-pflege-2025/
__ Leistungshöhen
Quelle Bundesverwaltungsamt: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/_documents/Leistungsbetraege_Pflege.html
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00:00:00: ersten Juli zusammengerechnet und auch ab 1. Januar schon sind dann eben diese 3539 Euro. Das ist das,
00:00:08: was ab der zweiten Jahreshälfte dann gilt. Hallo und herzlich willkommen. Sind wir wieder, schön,
00:00:24: dass ihr wieder eingeschaltet habt. Herzlich willkommen in eurem Pflegecafé. Wir machen
00:00:28: wie angekündigt weiter wieder in unserem kleinen Studio beide weitestgehend genesen. Erst dir da,
00:00:35: dann ich. Das ist das Wetter. Wir waren platt. Wir waren einfach platt. Wir machen weiter mit dem
00:00:43: gemeinsamen Jahresbetrag, gemeinsames Jahresbudget, wie angekündigt, ab 1. Juli, also Juli 2025,
00:00:53: gürtig. Riesst es so trotz, geht es ein paar Punkten schon am 1. Januar los? Ja, also bitte
00:01:00: darauf achten. Also manchmal geht es nur um die Erhöhung, dann geht es um die Klärung ab 1.
00:01:05: Siebten. Da versuchen wir euch das dann so einfach wie möglich zu erklären. Aber wir haben im Vorfeld
00:01:11: dann auch uns selber immer wieder verhaspert. Ist jetzt damit das gemeint. Also ich hätte schön
00:01:16: gefunden, wenn das ab 1.1. Gürtigkeit hätte und nicht unnötig zur Verwirrung gesorgt. Also das
00:01:23: ist künstliche Verwirrung. Ja, was immer der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat,
00:01:27: wahrscheinlich mal wieder nichts. Aber ja, doch man kann sparen. Ja, ja, deswegen also von der Seite
00:01:32: schon richtig, aber in der praktischen Umsetzung egal. Um es euch einfach zu erklären, wir sind
00:01:39: bei dem Thema Verhinderungspflege, Code Zeitpflege, gemeinsames Jahresbudget, so nennen wir es jetzt
00:01:44: einfach mal. Verhindungspflege haben wir mehrere Folgen zugemacht. Die habt ihr euch auch fleißig
00:01:49: angeschaut. Freut uns sehr. Ist ein Rennerthema. Wir werden natürlich diesbezüglich nach und nach
00:01:55: jetzt auch gerade ab Januar alle alten Folgen aktualisieren müssen, weil sie ja nicht mehr so ganz
00:02:03: aktuell dann sind. Das soll quasi die erste Folge sein. Wir grade'n quasi Verhindungspflege und
00:02:11: Code Zeitpflege ab auf den neuen Stand. Jetzt keine Antragsleistung mehr. Also das finde ich ganz
00:02:19: toll. Keine Antragsleistung, wobei wir beide nirgendwo gefunden haben. Also das war, als der
00:02:26: Gesetzesentwurf kam, war das in diversen Papieren. Aber wir haben es jetzt wieder im
00:02:31: gemeinsamen Grundschreiben noch in einem offiziellen Papier da irgendwie gefunden. Ob es sozusagen
00:02:36: ab Jahresanfang oder Mitte des Jahres ist, viele Kassen kommunizieren, dass es ab Jahr 2025 nicht
00:02:43: mehr beantragt werden soll. Ja, bis jetzt ist ja Antragstellung. Das heißt man kennt ja aus den
00:02:50: Folgen, wenn noch nicht geschehen, schaut sie euch an. Man ruft bei der Kasse an, legt es sich von der
00:02:55: Hohenpeitsch runter wie auch immer und füllt ein Antrag auf Verhinderungspflege aus. Oder wenn
00:03:01: man eben in die Code Zeitpflege geht, wir müssen das beides miteinander verknüpfen, ist man in
00:03:05: der Einrichtung, die Einrichtung sorgt dann dafür, dass das bei der Kasse eben dann die monetären
00:03:09: Mittel dann zur Verfügung stehen. Ab 1. Januar muss die Verhinderungspflege nicht mehr beantragt
00:03:18: werden, so zumindest was uns von Versicherten zurückgemeldet wird, dass sie Schreiben von ihren
00:03:22: Kassen kriegen. Wenn sie dann in diesem Jahr die Verhinderungspflege beantragt haben, dass sie es
00:03:26: ab nächstes Jahr nicht mehr machen sollen. Geht auf Nummer sicher, ruft eure Kasse an, fragt nach,
00:03:32: sollen Antrag gestellt werden, soll kein Antrag gestellt werden, dann kann nichts schiefgehen.
00:03:36: Ab 1. Juli auf jeden Fall muss zum gemeinsamen Jahresbetrag, was die Code Zeit und Verhinderungspflege
00:03:43: dann enthält, also die verschwinden nicht, die sind nicht aufgehoben, es gibt weiter Code
00:03:47: Zeit und Verhinderungspflege, nur der monetäre Betrag, den ihr dann zur Verfügung habt, wird
00:03:52: zusammengefasst. Und das muss man dann nicht mehr vorher beantragen, sondern kann das einfach in
00:03:57: Anspruch nehmen. Die aktuelle Regelung, dass Verhinderungspflege bei Tageweise in Anspruchnahme
00:04:03: sechs Wochen und Kurzzeitpflege acht Wochen möglich ist, wird auch aufgehebelt, so dass dann
00:04:09: beide Leistungen jeweils acht Wochen in Anspruch genommen werden können, also voneinander losgelöst.
00:04:15: Das ist auch neu. Genau, also Tageweise mehr als acht Stunden ist die Pflegeperson abwesend,
00:04:22: das trifft meistens auf Urlaub und Krankheit zu, alles andere sollte man immer stundenweise,
00:04:28: also unter acht Stunden ist die Pflegeperson, nicht die Ersatzpflegeperson, die Pflegeperson
00:04:34: abwesend und diese Zeit muss vertreten werden. Und da ist es eben so, dass sich schon zum 1.
00:04:41: Januar der neue Leistungsbetrag bei der Verhinderungspflege jetzt auf 1.685 Euro erhöht. Wir waren
00:04:49: bei 1.612, dann sind es 1.685 und der Grundbetrag der Kurzzeitpflege erhöht sich auf 1.854. Das
00:04:57: haben wir euch in der Folge davor, wo wir die ganzen Leistungen einmal durchgegangen sind,
00:05:01: schon erklärt, da könnt ihr auch die Beträge nochmal nachlesen. Und dann ist es so, dass die
00:05:07: Grundbeträge, wir reden also bei diesem Ausgangsbetrag 1.685 betrifft alle, die nicht bis zum zweiten
00:05:15: Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt und verschwägert sind und für alle, die bis zum
00:05:19: zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt und verschwägert sind, haben bei Pflegegrad
00:05:24: 2, also eins fällt wie immer raus, eins gibt es nicht, keine Ansprüche. Bei zwei haben wir 520 Euro
00:05:31: und 50 Cent, bei Pflegegrad 3 898 und 50 Cent, bei Pflegegrad 4 200 und bei Pflegegrad 5 485.
00:05:41: Verhinderungspflege bei Verwandtschaft bis zum zweiten Grad. Das ist die Regelung, die aktuell
00:05:48: auch herrscht, das anderthalbfache des Pflegegeldes. Das ändert sich aber auch zur Jahreshälfte,
00:05:53: genau, weil aus diesem anderthalbfachen wird das zweifache des Pflegegeldes gemacht.
00:05:59: Wir haben dann um das zu vollenden 694 Euro Pflegegrad 2 1198 Pflegegrad 3 1600 Pflegegrad
00:06:09: 4 und 1980 Pflegegrad 5. Packen wir euch in die Beschreibung mit rein, könnt ihr nachlesen,
00:06:15: verlinken uns euch auch die Quelle. Bundesverwaltungsamt, es erhöht sich ab 1. Juli auf den zweifachen
00:06:22: Satz des Pflegegeldes für bis zum zweiten Grad Verwandt und verschwägerte. Haben wir auch
00:06:28: eine Folge zugemacht, wo wir das erklärt haben, was das ist. Schaut es euch an. Das ist die
00:06:32: Ausgangssituation für das gemeinsame Jahresbudget. Jetzt gesetzt im Fall, ich nehme die Verhinderungspflege
00:06:41: voll in Anspruch und dann die Kurzzeitpflege voll in Anspruch, denn ist das gemeinsame Jahresbudget
00:06:48: schon vor der Hälfte des Jahres sozusagen ausgeschöpft, dann gibt es keinen Rest, was man ab dem ersten Siebten in Anspruch nehmen kann.
00:06:57: Genau, also das gemeinsame Jahresbudget hat man noch nicht gesagt, 3.539 Euro.
00:07:01: Genau.
00:07:02: 3.539 Euro, wer nach Adam Riese nachrechnen möchte und es auch kann.
00:07:07: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab 1. Juli zusammengerechnet und auch ab 1. Januar schon sind dann eben diese 3.539 Euro.
00:07:17: Das ist das, was ab der zweiten Jahreshälfte dann gilt als gemeinsames Jahresbudget und die ganzen anderen Leistungskonstellationen, die davor waren, von der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege ersetzt.
00:07:29: Jetzt kommt aber die große Frage.
00:07:32: Was ist, wenn ich bis zur Jahreshälfte von nicht verwandten Privatpersonen die Verhinderungspflege mit dem Übertrag der Kurzzeitpflege in Anspruch nehme?
00:07:44: Weil durch die Erhöhung der Beträge ist der Übertrag, der vorher 806 Euro war, jetzt auf 843 Euro gestiegen.
00:07:53: Somit habe ich bis zum 30.6. ein Budget von 2.528 Euro, was ich in Anspruch nehmen kann.
00:08:01: Jetzt kommt die Frage, was ist, wenn ich das schon ausgeschöpft habe?
00:08:04: In der ersten Jahreshälfte.
00:08:06: Was passiert mit dem restlichen Budget in der zweiten Jahreshälfte?
00:08:10: Also wenn man den Betrag voll ausgeschöpft hat, gibt es eine Summe von 1.011 Euro, was als Rest noch zur Verfügung steht?
00:08:18: Also nicht verwandt und verschwägert.
00:08:21: Also über dem zweiten Grad, Nachbarnfreunde, bekannte Prof. und der Dienstleister.
00:08:25: Da ist es so, wenn man in der ersten Jahreshälfte schon die volle Verhinderungspflege plus den Übertrag, der sich dann, wie gesagt, erhöht hat, in Anspruch nimmt,
00:08:36: dann bleibt eben eine Summe von 1.011 Euro übrig, die man noch im zweiten Jahr in Anspruch nehmen kann.
00:08:42: Deswegen, weil der Gesetzgeber gesagt hat, es muss aufgerechnet werden.
00:08:47: Also es ist nicht so, dass man im ersten Jahr 2.528 Euro hat und im zweiten halben Jahr 3.539 Euro hat, sondern es gilt der 3.539 im zweiten Halbjahr.
00:09:01: Und das, was man im ersten Halbjahr in Anspruch genommen hat, wird dann von diesen 3.539 Euro abgezogen.
00:09:08: Es wird bestimmt auch die Frage kommen, was ist denn jetzt bei Verwandtschaft?
00:09:12: Da ist das selbe Prinzip, da gibst du sozusagen diese Zweifache im zweiten Halbjahr.
00:09:17: Und wenn ich im ersten Halbjahr das eineinhalbfache schon in Anspruch genommen habe, wird das davon abgezogen und die Differenz Summe steht einem noch zur Verfügung.
00:09:25: Ja, und jetzt werden so ein paar kluge Köpfe um die Ecke kommen und genauso wie ich die Frage in Raum werfen, ist denn das inkludiert oder wird das aufgerechnet?
00:09:35: Also kann ich diese 2.528 Euro in Anspruch nehmen und dann noch mal bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft 520 Euro?
00:09:43: Und da ist es eben nicht so, sondern diese 2.528, wenn wir jetzt nur von der Verhinderungspflege reden, im ersten Halbjahr und die 3.539 Euro im zweiten Halbjahr,
00:09:54: das ist quasi der maximal Betrag, den man in Anspruch nehmen kann.
00:09:58: Und wenn ich jetzt bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft, also nehmen wir Pflegegrad 2, 520 Euro 50 im ersten Halbjahr in Anspruch nehme,
00:10:07: dann ziehe ich die im zweiten Halbjahr von diesen 694 Euro bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft ab, also den zweifacheren Satzpflegegeld, Pflegegeld grad 2.
00:10:18: Dann habe ich also 170 Euro oder 166 oder so blöd gerechnet, habe ich dann noch übrig für bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft im zweiten Halbjahr,
00:10:32: weil es eben nicht plus oben draufgerechnet wird, sondern eben für Verwandte bis zum zweiten Grad sind das die maximal Beträge und die sind in diesen maximal Beträge 3.539 inklusiv.
00:10:46: Wir haben ein bisschen bescheuert, gerechnet, aber es ist einfach, wir können es ja mal machen, wir haben eine schöne Leistungsübersicht und selber entwickelt.
00:10:53: Wir packen die einfach mit in die Beschreibung rein, dann könnt ihr euch die downloaden, weil da sieht man nämlich, dass es gar nicht so schwierig ist.
00:10:58: Aus den 1, 2, 3, 4, 5, 6 Zeilen, die es vorher waren, wären bloß noch 2 Zeilen und dann kann man es relativ einfach rechnen.
00:11:06: Fakt ist, egal in welcher Konstellation, weil die Fragen bekommen wir ja auch, was ist, wenn nicht Privatleistung, dann Dienstleister, der eine ist Verwandte, andere nicht.
00:11:15: Fakt ist, es stehen 3.539 Euro als Gesamtjahresbudget zur Verfügung und die können so oder so dürfen die nicht überschritten werden.
00:11:25: Und bei diesen tricky Fällen, fragt bitte eure Pflegeberatung, wenn ihr da entsprechend nicht durchsteigt, weil es gibt immer individuelle Konstellationen, wo man mal nachdenken muss, wie das jetzt gehandhabt wird.
00:11:36: Bei jeder einzelne Fallkonstellation können wir hier im Podcast nicht abbilden.
00:11:40: Also wenn ihr zum Beispiel im ersten Halbjahr nicht verwirrt, es gibt die Schrecksenkonstellation.
00:11:47: Von diesem Topf, dann seid ihr getopft-topft und wisst überhaupt nicht mehr, was euch nur zusteht.
00:11:52: Wie die da sagte, 3.539 Euro, das, was man im ersten Halbjahr in Anspruch genommen hat, zieht man davon ab.
00:12:00: Man hat bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft im zweiten Halbjahr den Zweifachensatzpflegegeld und wenn man im ersten Halbjahr bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft eben von dem anderen
00:12:09: halbfachensatz etwas verbraucht hat, zieht man den Rest vom zweiten Halbjahr ab und weißt dann, was man bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft noch übrig hat.
00:12:17: Ja, und wer es ganz genau nachlesen will, also im gemeinsamen Rundschreiben steht es noch nicht drin, aber gerade zur Verhinderungspflege gibt es, glaube ich, 120 einzelne Fallbeispiele.
00:12:27: Da gibt es jede Konstellation und das kann man dann entsprechend nachlesen.
00:12:30: Ich bin schon ganz gespannt, wie diese Konstellationen abgebildet werden.
00:12:35: In diesem Sinne, wer es ganz einfach haben will, ist hier falsch und wir haben es nicht erfunden und wir sind auch nicht dafür verantwortlich.
00:12:44: Wir versuchen euch nur zu erklären, wie es aus dem Gesetz hervorgeht, wie es umzusetzen ist.
00:12:49: Wir sind natürlich wieder auf eure Rückmeldung gespannt, wie es dann im nächsten Jahr die Kassen umsetzen werden, ob auch dort benötigend Taschenrechner vorhanden sind, damit auch alles passt.
00:12:59: Die Verwirrung ist verwirrt.
00:13:01: Vielleicht gibt es ja mal von Kasi und Urunde für alle Kassenmitarbeiter oder so, keine Ahnung, die zumindest dafür zuständig sind.
00:13:07: Ich finde es lustig.
00:13:10: Bleibt schön gesund und schön sarkastisch.
00:13:12: Wir sehen uns bald wieder mit einer neuen Folge.
00:13:16: Liken und teilen, nicht vergessen, wir freuen uns immer, wenn es euch gefällt, dann geht es euch gut und uns gut, weil ihr mehr Wissen habt und euch das holt, was euch zusteht.
00:13:27: In diesem Sinne. Tschüss. Tschüss.
00:13:30: [Musik]
Suse
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