Das Recht auf unabhängige Pflegegutachten bei Fristüberschreitung
In unserer aktuellen Episode werfen wir einen Blick auf das Recht auf unabhängige Pflegegutachten.
Gemäß gesetzlicher Vorgaben haben Pflegekassen innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung das Ergebnis der Begutachtung mitzuteilen. Doch was passiert, wenn diese Frist nicht eingehalten wird?
In solchen Fällen greift eine besondere Regelung: Kommt die Pflegekasse, insofern sie die Verzögerung zu vertreten hat, der Frist nicht nach, ist sie verpflichtet, pro angefangener Woche eine Strafzahlung von 70€ zu leisten. Zudem müssen sie dem Antragstellenden eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern zur Verfügung stellen, aus denen eine Person zur Erstellung eines unabhängigen Pflegegutachtens ausgewählt werden kann. Die Umsetzung...