
Gemeinsames Jahresbudget 2025 - Verhinderungspflege
Der gemeinsame Jahresbetrag nach §42a SGB XI – Gültig ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag nach §42a SGB XI eingeführt. Pflegebedürftige können dann einen flexiblen Betrag von bis zu 3.539€ jährlich für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nutzen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Organisation der Pflege zu erleichtern.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Das kombinierte Budget ersetzt die bisherigen getrennten Budgets und bietet mehr Flexibilität. Pflegebedürftige können frei entscheiden, wie sie den Betrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege verwenden. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Abrechnung reicht aus.
Leistungen im Überblick:...